Postulat von Flavia Müller zusammen mit Juliana Weber Killer (SP) für die Landratssitzung am 21. Mai 2026

Steuererleichterungen für Unternehmen können zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen, insbesondere wenn damit Investitionen, Innovation und qualifizierte Arbeitsplätze verbunden sind. Gleichzeitig bedeuten sie einen Verzicht auf öffentliche Einnahmen. Deshalb ist es wichtig, dass solche Erleichterungen nicht nur wirtschaftlich begründet werden, sondern auch einen ökologischen und sozialen Mehrwert schaffen.

Die bisherige Praxis berücksichtigt vor allem wirtschaftliche Kriterien wie Gewinnerwartungen, Investitionen, die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze und die Frage einer allfälligen Konkurrenzierung bestehender Unternehmen. Es ist ergänzend zu prüfen, ob ökologische und soziale Kriterien stärker einbezogen werden können. Dazu gehören etwa ein energieeffizienter und ressourcenschonender Betrieb, erneuerbare Energien, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept sowie gute Arbeitsbedingungen, Ausbildungsplätze und regionale Wertschöpfung.

Mit dem Postulat soll geklärt werden, welchen Handlungsspielraum auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Anhörung durch den Kanton hat und wie sie diesen künftig im Sinne einer nachhaltigen Standortpolitik nutzen kann. Ziel ist keine grundsätzliche Ablehnung von Steuererleichterungen, sondern eine transparente, überprüfbare und am öffentlichen Interesse orientierte Praxis.

Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie bei künftigen kantonalen Steuererleichterungen für Unternehmen ökologische und soziale Kriterien systematisch berücksichtigen werden könnten.

Insbesondere soll geprüft werden:

  1. ob der Regierungsrat verbindliche oder zumindest klar formulierte Erwartungen zu Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Ressourcenschonung und Mobilität aufnehmen kann;
  2. ob soziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen, Ausbildungsplätze, Weiterbildung, Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie regionale Verankerung der neu geschaffenen Stellen berücksichtigt werden können;
  3. ob der Regierungsrat Steuererleichterungen an überprüfbare Ziele und eine regelmässige Berichterstattung knüpfen kann;
  4. wie die Gemeinde sicherstellen kann, dass Steuererleichterungen nicht als bedingungslose Standortförderung wirken, sondern mit einem erkennbaren öffentlichen Mehrwert für die Gemeinden verbunden sind.