1. Änderung der Kantonsverfassung betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)

2. Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)

Der Baustoffkreislauf war ein Landratsgeschäft und kommt nun am 19. November 2023 vors Baselbieter Stimmvolk, da es eine Verfassungsänderung beinhaltet und zudem im Landrat keine 4/5- Mehrheit erreicht werden konnte.

Zur Problematik: Insgesamt wird in Baselland generell zu viel Material deponiert und zu wenig rezykliert. Die Strategie einer Regulierung über den «freien Markt» hat bislang nicht funktioniert. Es braucht politische Steuerungsmechanismen, damit grundsätzlich mehr Bauschutt rezykliert wird. Ziel ist, dass bis Ende der 2020er Jahre 30% Bauschutt rezykliert und Anreize für Recycling-Unternehmen geschaffen werden.

Gemäss dem Vorschlag kommt die Tonnage-Abgabe dann zum Tragen, wenn das Deponieren zu billig ist (Obergrenze 50.-/Tonne). Mit den Abgaben an den Kanton sollen Rückstellungen für Sanierungsarbeiten von Deponien gebildet werden.

Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN Baselland fasst zu beiden Vorlagen einstimmig die JA-Parole.