Änderung des Landratsgesetzes (SGS 131): Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht
Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 11. Juni 2024
Die GRÜNEN Baselland begrüssen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Sie ist Resultat einer gemeinsamen Ausarbeitung verschiedener Kommissionen und berücksichtigt die Anliegen von GPK wie auch Finanzkommission. Eine funktionierende Demokratie setzt die effiziente Prüfung von Geschäften voraus. Hier schafft die Vorlage Klarheit und Sicherheit sowohl für die prüfende als auch für die befragende Seite. Ebenfalls begrüssen wir den Schutz der Mitarbeiter*innen (§ 61 Absatz 3bis, Punkt b, § 64, Absatz 3), wobei die Frage offen bleibt, wie ein solcher konkret umgesetzt werden wird.
Stephan Ackermann
Landrat und Fraktionspräsident GRÜNE/EVP