Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 26. Februar 2026

Die GRÜNEN Baselland nehmen zu dieser Vorlage wie folgt Stellung.

Grundsätzliche Haltung

Die GRÜNEN Baselland begrüssen die geplante Digitalisierung der Justiz durch die zentrale Plattform justitia.swiss. Eine moderne, effiziente und benutzerfreundliche elektronische Kommunikation im Justizwesen ist ein wichtiger Schritt für einen zeitgemässen Rechtsstaat. Wir anerkennen die Chancen dieser Reform, da sie langfristig zu mehr Effizienz und besserem Zugang zum Recht führen kann.

Positiv werten wir insbesondere, dass Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft übertragen werden, die von Bund und Kantonen gemeinsam getragen wird. Diese öffentliche Trägerschaft sichert demokratische Kontrolle und Transparenz in höherem Masse als eine rein privatwirtschaftliche Lösung. Ebenfalls begrüssen wir, dass das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) eine Grundlage für die Datensicherheit vorsieht und die Einrichtung einer spezialisierten Aufsichtsinstanz für Informationssicherheit verlangt. Dies zeigt, dass Datenschutz und IT-Sicherheit als zentrale Anliegen erkannt wurden.

Die GRÜNEN Baselland stehen der Vorlage daher wohlwollend gegenüber. Als Befürworter einer fortschrittlichen Justiz legen wir jedoch unser Hauptaugenmerk auf die konkrete Ausgestaltung von Datensicherheit, Datenschutz und digitaler Souveränität. Diese Aspekte müssen konsequent und präzise umgesetzt werden, damit die Digitalisierung das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt und nicht gefährdet. Wir sind überzeugt, dass eine offene, technologiepositive Herangehensweise und ein ernsthafter Schutz der Daten keine Widersprüche sind – wenn klare Spielregeln gelten.

Datensicherheit, Datenschutz und digitale Souveränität: Zentrale Anliegen

Die Justiz verarbeitet hochsensible Daten. Ein Verlust, Missbrauch oder unbefugter Zugriff auf Gerichts- und Verfahrensdaten hätte gravierende Folgen für die Betroffenen und würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Obwohl die vorliegenden Entwürfe die Bedeutung der Datensicherheit betonen, bleiben einige entscheidende Punkte aus unserer Sicht noch zu vage oder ungeklärt. Aus der Perspektive eines datenschutzbewussten IT-Fachmanns möchten wir konstruktiv auf folgende zentrale Anliegen hinweisen, die für eine erfolgreiche Umsetzung von justitia.swiss massgeblich sind:

Serverstandort und Datenhoheit

In den Entwürfen ist nicht explizit festgelegt, wo die produktiven Systeme und Backups der Plattform betrieben werden. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Datenhaltung vollständig in der Schweiz erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass weder ein externer Anbieter noch dessen Konzernmutter einer ausländischen Rechtsordnung unterstehen, die hoheitliche Zugriffe auf Daten – insbesondere ohne Rechtshilfeverfahren – erlaubt. Nur so lässt sich digitale Souveränität gewährleisten und es wird verhindert, dass ausländische Behörden aufgrund extraterritorialer Rechtsansprüche (etwa durch den US CLOUD Act) direkten oder indirekten Zugriff auf Schweizer Justizdaten erlangen. Sämtliche Justizdaten müssen physisch und rechtlich der schweizerischen Hoheit unterstehen.

Zudem muss die volle Datenhoheit bei den Justizbehörden liegen. Konkret bedeutet das: Weder externe Dienstleister noch technische Betreiber dürfen unkontrollierten Zugriff auf Daten im Klartext erhalten. Technische Massnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollten im Sinne von privacy by design sicherstellen, dass nur befugtes Justizpersonal auf sensible Inhalte zugreifen kann. Die Verwaltung der kryptografischen Schlüssel gehört in öffentliche Hand, damit die Justiz jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behält. Durch diese klare Regelung kann die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt und das Risiko eines Datenabflusses minimiert werden.

Verbindliche Sicherheitsstandards und Transparenz

Die aktuelle Vereinbarung erwähnt allgemein einen Betrieb nach „anerkannten Standards“, bleibt aber im Detail unbestimmt. Wir fordern daher eine verbindliche Verpflichtung auf hohe internationale Sicherheitsstandards (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertige Normen) für die Plattform und ihre Dienste. Diese Standards sollten in den Ausführungsbestimmungen zu Art. 28 BEKJ konkretisiert werden und für alle Beteiligten verbindlich gelten.

Zu den Mindestanforderungen zählen für uns eine starke Authentifizierung der Nutzer:innen (z.B. Zwei-Faktor-Authentisierung), durchgehende Verschlüsselung aller Datenübertragungen und -speicherungen, eine lückenlose Protokollierung aller Zugriffe sowie eine wirksame Notfallvorsorge (Disaster Recovery). Wichtig ist ausserdem, dass diese Sicherheitsmassnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch nachweislich eingehalten werden. Deshalb erwarten wir eine transparente Kommunikation über die Umsetzung der Standards. Insbesondere sollen regelmässige, unabhängige Sicherheits- und Datenschutzaudits durchgeführt werden, wobei die wesentlichen Ergebnisse veröffentlicht werden. Dieses Mass an Transparenz schafft Vertrauen bei allen Nutzer:innen – von Behörden über Anwält:innen bis hin zu Rechtsuchenden bzw. verfahrensbeteiligten Privaten – und ermöglicht es, etwaige Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein solch konstruktiver Umgang mit Sicherheit trägt wesentlich zum Erfolg der digitalen Justizplattform bei.

Digitale Inklusion

Die Digitalisierung der Justiz darf niemanden zurücklassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenzen, ohne (digitale) Authentifizierungsmöglichkeit oder mit eingeschränktem Zugang zur Technik weiterhin problemlos ihre Rechte wahrnehmen können. Niederschwellige, analoge Zugangsmöglichkeiten zur Justiz müssen für alle Rechtsuchenden bzw. Verfahrensbeteiligten dauerhaft erhalten bleiben, damit keine ungewollte Benachteiligung entsteht. Konkret bedeutet dies, dass neben der elektronischen Kommunikation auch weiterhin klassische Wege – etwa die Papierpost oder Schalterdienste – angeboten werden, zumindest als Fallback-Lösung. Ebenso sollte Unterstützung für vulnerable Personen verfügbar sein, etwa in Form von Beratungsstellen in Gerichten oder telefonischem Support, die beim Umgang mit der Plattform helfen.

Digitalisierung und Inklusion sind vereinbar, wenn von Anfang an darauf geachtet wird, Barrieren abzubauen. Dazu gehören auch eine benutzerfreundliche Gestaltung der Plattform und die Beachtung von Barrierefreiheit (für z.B. Sehbehinderte oder fremdsprachige Nutzer:innen). Die GRÜNEN Baselland legen Wert darauf, dass alle Zugang zum digitalen Rechtsverkehr haben – ohne Zwang und ohne Hürden. Nur so kann justitia.swiss das Justizwesen effizienter machen, ohne Teile der Bevölkerung auszuschliessen.

Forderungen der GRÜNEN Baselland

Zusammenfassend sind die GRÜNEN Baselland bereit, der Vorlage zuzustimmen. Allerdings erwarten wir, dass der Kanton Basel-Landschaft sich im Rahmen der neuen Körperschaft justitia.swiss sowie bei der Ausarbeitung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen aktiv für folgende Punkte einsetzt und verbindliche Lösungen anstrebt:

  • Ausschliesslicher Serverstandort Schweiz: Alle Justizdaten der Plattform sollen physisch und rechtlich in der Schweiz verbleiben. Dies gewährleistet digitale Souveränität und verhindert, dass fremde Rechtsordnungen Zugriff auf unsere Justizdaten gewähren können. Die Datenverarbeitung im Ausland sowie der Zugang zu den Daten durch ausländische bzw. ausländisch beherrschte Unternehmen ist konsequent auszuschliessen, um etwaige extraterritoriale Zugriffe zu unterbinden.
  • Volle Datenhoheit der Justizbehörden: Die Kontrolle über sämtliche Justizdaten – einschliesslich der Verwaltung von Verschlüsselungs-Schlüsseln – muss vollständig bei den zuständigen Justizbehörden liegen. Weder private Dritte noch technische Betreiber dürfen ohne Aufsicht Zugriff auf unverschlüsselte Inhalte erhalten. So bleibt die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt, und Missbrauchspotenziale werden reduziert.
  • Verbindliche und transparente Sicherheitsstandards: Für die Plattform sind von Beginn an hohe, international anerkannte Sicherheitsstandards festzulegen. Deren Einhaltung ist kontinuierlich und unabhängig zu überprüfen. Regelmässige Audits in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz sollen verpflichtend durchgeführt und transparent kommuniziert werden. Nur durch solch überprüfbare Massnahmen kann das Vertrauen aller Beteiligten in die Sicherheit von justitia.swiss sichergestellt werden.
  • Gewährleistung der digitalen Inklusion: Justitia.swiss muss für alle Rechtsuchenden bzw. Verfahrensbeteiligte zugänglich sein. Deshalb müssen weiterhin niederschwellige, analoge Alternativen bestehen bleiben. Wer nicht digital versiert ist oder keinen Zugang zu elektronischen Mitteln bzw. digitaler Identitätsverifizierung hat, darf nicht vom Justizverfahren ausgeschlossen werden. Der Kanton soll darauf hinwirken, dass Begleitmassnahmen – wie Schulungen, Support-Angebote oder barrierefreie Benutzeroberflächen – integraler Bestandteil des Projekts sind.

Schlussbemerkung

Die GRÜNEN Baselland sehen in justitia.swiss einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen Justiz. Als offene und technologieoptimistische Kraft unterstützen wir die Digitalisierung der Justiz ausdrücklich – unter der Bedingung, dass Datensicherheit, Datenschutz und digitale Souveränität konsequent und transparent verwirklicht werden. Gelingt dies, kann die Reform das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat nachhaltig stärken.

Wir erwarten deshalb, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft seine Mitwirkung in der Körperschaft justitia.swiss aktiv und konstruktiv nutzt, um die genannten Anliegen einzubringen und umzusetzen. Statt alarmistischer Warnungen oder ideologischer Vorbehalte möchten wir lösungsorientiert dazu beitragen, dass justitia.swiss zum Erfolgsprojekt wird: Ein Projekt, das Effizienz und Zugänglichkeit der Justiz verbessert und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards wahrt. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann die digitale Transformation der Justiz gelingen – zum Nutzen aller Beteiligten und zum Erhalt des Vertrauens in unsere Rechtsordnung.