Der Lärmvorsorgeplan ist in der vorliegenden Fassung vollumfänglich zurückzuweisen, weil er mindestens drei der acht Bedingungen, welche Artikel R. 572.8 des französischen Umweltgesetzes voraussetzt, nicht erfüllt.
Obwohl der Nordwestschweizer Luftraum zur Nutzung für den Flugbetrieb am EuroAirport an die französische Zivilluftfahrtbehörde delegiert ist, der Fluglärm in Schweizer Hoheitsgebiet lokal den französischen Lärmgrenzwert seit Jahren überschreitet und ebenda die meisten Anrainer vom Fluglärm betroffen sind, berücksichtigt der Lärmvorsorgeplan ausschliesslich französisches Terrain.
Der Lärmvorsorgeplan bildet für 2016 eine räumliche Lärmverteilung ab, die weder mit dem 2015 in Kraft gesetzten Plan de gêne sonore, noch mit der realen Lage der Startrouten übereinstimmt. Die darin enthaltene Langzeit-Prognose stammt von 2004 und ist im Vergleich zu den heutigen Verhältnissen völlig realitätsfremd.
Etliche Ausführungen und Zahlen im Lärmvorsorgeplan sind fehlerbehaftet, widersprüchlich oder in der deutschen Fassung sinnentstellend falsch übersetzt.
Dass die Eingabe von Stellungnahmen nur on-line mittels eines Textfensters möglich ist und nicht einmal die Option enthält, eine Datei einzufügen, entspricht nicht den Regeln eines seriösen Mitwirkungsverfahrens.
Forderungen:
Der Lärmvorsorgeplan ist zurückzuziehen und nach folgenden Kriterien neu auszuarbeiten:

  • Räumliche Darstellung des vollständigen Fluglärm-Perimeters auch auf Schweizer Territorium nach französischen und Schweizer Lärmgrenzwerten
  • Erhebung sämtlicher relevanter Daten (Anzahl betroffener Gebäude und Personen, Fläche etc.) auch für Schweizer Territorium nach französischen und Schweizer Lärmgrenzwerten Ausarbeiten einer neuen Langzeit-Prognose aufgrund von aktuellen Daten und Trends Aufnahme von konkreten Lärmschutzmassnahmen für Schweizer Territorium, insbesondere Rückverlegung der Startprozeduren ab Piste 15 zwischen Allschwil und Hégenheim, zwingende Starts ab Piste 15 ab der Pistenschwelle, Reduktion der Nachtflugbewegungen südlich des Flughafens
  • Korrekte Übersetzung der deutschsprachigen Fassung, Behebung aller Fehler und vollständige Wiedergabe aller Textteile
  • Neues Mitwirkungsverfahren zum neu ausgearbeiteten Lärmvorsorgeplan

Die detaillierte Stellungnahme stützt sich auf die Lärmvorsorgeplan_Mitwirkung_KJoos, Einwohnerrätin Grüne Reinach.
Für die Grünen Baselland