Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)
Entwurf Anpassung 2017 „Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation“
 
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Pegoraro
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Vernehmlassung zur Anpassung 2017 «Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation» (nachstehend Anpassung) des Kantonalen Richtplanes Basel-Landschaft.
Wir verwenden folgende Abkürzungen: AggloP (Agglomerationsprogramm Basel), ARE (Bundesamt für Raumentwicklung), ARP (Amt für Raumplanung BL), BFS (Bundesamt für Statistik), BL (Kanton Basel-Landschaft), KRIP (Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft), LRV (Landratsvorlage), MIV (motorisierter Individualverkehr), LV (Langsamverkehr), ÖV (Öffentlicher Verkehr), RPG (Bundesgesetz über die Raumplanung).
1. Generelles zur KRIP-Anpassung 2017
1.1 Ausgangslage AggloP
Die LRV macht deutlich, dass mit dieser KRIP- Anpassung nur die formalen Voraussetzungen erfüllt werden sollen, welche nötig sind, damit sich der Bund an den bereits mit dem AggloP 3. Generation eingereichten Infrastrukturprojekten finanziell beteiligt.
Leider wird verpasst bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Mobilitätsstrategie vorzulegen, welche der Abstimmung von Siedlung und Verkehr gerecht wird. Vielmehr werden konkrete Einzelvorhaben in den Richtplan übernommen ohne diese weiter auf ihre Wirkung überprüft zu haben. Es entsteht so ein bunter Strauss von Wünschen, welche z.B. im ELBA- Projekt bereits enthalten waren und folglich abgelehnt worden sind oder nur vom Landrat in Form von Vorstössen überwiesen worden oder einfach von den Partnern des AggloP eingebracht worden sind.
Der Bund will, dass die Agglomerations-Mittel so eingesetzt werden, «dass sich die Qualität des Verkehrssystems verbessert, die Siedlungsentwicklung stärker nach innen ausrichtet, weniger Umweltbelastung und weniger Ressourcenverbrauch entstehen und sich die Verkehrssicherheit erhöht» (Vernehmlassungsvorlage, Erläuternder Bericht zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr, S. 2).
Es ist kaum anzunehmen, dass alle in dieser LRV aufgeführten Massnahmen später auch Beiträge des Bundes erhalten werden. Umsomehr wäre es richtig, nur jene Projekte im Richtplan aufzuführen, welche den Anforderungen des Bundes auch genügen dürften.
 
2. Detailanträge zu den Objektblättern
V1.2 Agglomerationsprogramm
Ausgangslage
Wir gehen davon aus, dass sich die Höhe der beantragten A-Listen-Projekte (631 Mio.) aus den bereits mit dem AggloP 3. Generation eingereichten Anträgen ergibt. Wir verzichten deshalb darauf, hierzu Anträge zu stellen, was aber in keiner Weise bedeutet, dass wir sämtliche darin enthaltenen Projekte befürworten.
V2.1 Übergeordnete Projekte (Strasse)
– Wir begrüssen die Streichung der „H2, Erneuerung und Erweiterung Umfahrung Liestal (inkl. Zentrumsanschluss)“ aus dem KRIP.
– Wir lehnen H18 Muggenbergtunnel ab
– Wir lehnen den Vollanschluss Aesch in der geplanten Luxusausführung ab
Begründung: Eine Kapazitätserhöhung auf der Strasse läuft dem erwünschten Umsteigeeffekt zum ÖV entgegen. Mit dem Doppelspurausbau Laufental wird die Kapazität und Attraktivität des öV gestärkt werden.
Der Vollanschluss Aesch soll so dimensioniert werden, dass möglichst wenig Kulturland tangiert wird. Überdimensionierte unnötige Kreisel lehnen wir ab.
– Die Auswirkungen der übergeordneten Strassen-Projekte auf die Umwelt sind – wo überhaupt untersucht – beliebig formuliert: Einmal wird der Grundwasserschutz (H18, Vollanschluss Aesch) als Kriterium gewählt, bei einem andern Projekt die angeblich ausbleibende Mehrbelastung der Luft, bloss weil es sich um eine Tunnellösung (ohne Abluft?) handelt, bei einem dritten Projekt wird eine Lärmreduktion behauptet, ohne entsprechende flankierende Massnahmen aufzuführen, welche einen allfälligen Entlastungseffekt sichern würden. Betreffend den Sanierungstunnel Belchen wird eine Vermeidung von Stausituationen angenommen, obwohl gemäss UVP auch mit dem Sanierungstunnel keine Mehrkapazität angeboten werden darf. Es ist stossend, dass sogar bei Projekten mit dem Status Festsetzung (z.B. H18, Muggenbergtunnel), keine konkreten, konsistenten Aussagen über die Umwelteffekte gemacht werden. Die Konsequenzen des Strassenausbaus folgen im KRIP einer widersprüchlichen Logik. Während bei einem Projekt der stets resultierende Mehrverkehr offen zugegeben wird (Umfahrung Laufen Zwingen: «Längerfristig ist mit Mehrverkehr und entsprechenden Umweltauswirkungen zu rechnen») wird er bei anderen Projekten bestritten. Wir lehnen Kapazitätserweiterungen für den Strassenverkehr ab und entsprechend die örtlichen Festsetzungen im KRIP
Anträge:
V2.1
1. Festsetzung
Streichen von H 18 Muggenbergtunnel, Neubau (inkl. Anschlüsse)
Streichen von H 18 Vollanschluss Aesch, Neubau
2. Zwischenergebnis
Streichen von Kapazitätssteigerung A2 (Rheintunnel)
3. Vororientierung
Streichen Kapazitätserhöhung A 18 Stufen 1 und 2
Zusatzbemerkung:
Das Projekt „Rheinüberquerung im Raum Pratteln (Trasseesicherung)“ ist keinesfalls als Autobrücke zu realisieren. Es soll als Fuss- und Velobrücke in ein entsprechendes Objektblatt überführt und aus dem Objektblatt V2.1 gestrichen werden. Allenfalls ist aus unserer Sicht eine Tram-/Fuss/Velo-Brücke denkbar (Aufnahme entsprechend auch in Objektblatt V2.3 Schienennetz).
 
V2.1 Übergeordnete Projekte (Schiene)
Wir begrüssen die übergeordneten Schienenprojekte mit Ausnahme der Anbindung des EuroAirports ans Schienennetz. Ebenfalls wird die Unterstützung des Herzstücks Basel durch den Kanton BL begrüsst.
V2.2 Kantonsstrassennetz
Generell stellen wir fest, dass dem Grundsatz der Vermeidung von Mehrverkehr und dem Ziel im eng bewohnten Aggloraum das Umsteigen vom MIV auf den öV oder den LV zu fördern überhaupt nicht Rechnung getragen wird. Im Gegenteil soll mit kleinen und dennoch teuren Strassenstücken der MIV attraktiver gemacht werden.
Anträge:
1. Planungsanweisungen:
lit. b) Tunnel /Umfahrung Allschwil ist zu streichen.
Begründung: Das Projekt ELBA wurde u.a. vom Volk abgelehnt, weil die Variante Ausbau diese stadtnahe Tangente (Fortsetzung Bachgraben-Gundelitunnel) enthielt. Nun soll dieses teure Projekt über die Hintertüre wieder aufgenommen werden.
lit. f) Spange Nau streichen
Die Stadtentwicklung wurde in Laufen von der Versammlung zurückgewiesen. Die M 5 aus dem Aggloprogramm 3. Generation kann somit nicht mehr A-Massnahme (2019-2022) sein. Weitere Planungen erübrigen sich zum heutigen Zeitpunkt. Zudem wird sich die Situation mit einer Umfahrung Zwingen-Laufen völlig verändern. Auch aus diesem Grund sind diese Entwicklungen vorerst abzuwarten und andere Massnahmen zurück zu stellen.
2. Zwischenergebnis
Oberwil Langmattstrasse Trasseesicherung ist zu streichen.
Begründung:
Der Ausbau der Langmattstrasse wurde von der Gemeindeversammlung Oberwil bereits mehrmals deutlich abgelehnt. Eine Studie aus dem Jahr 2009, welche dem Kanton bekannt ist, hat aufgezeigt, dass diese Strasse höchstens dann „notwendig“ wäre, wenn im Mühlemattgebiet neue Fachmärkte zu erheblich Mehrverkehr führen würden. Seither haben die Gemeinden Therwil und Oberwil die Zonenvorschriften betreffend dieses Gewerbegebiet so verschärft, dass die Entstehung von neuen Fachmärkten sehr unwahrscheinlich ist. Eine Trasseesicherung ist auch deshalb nicht notwendig, weil das betreffende Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt und dieses nicht überbaut werden kann.
 
3. Vororientierung
Oberwil Langmattstrasse, Trasseesicherung ist zu streichen.
(Begründung siehe oben)
Teilumfahrung Reinach Süd, Trasseesicherung ist zu streichen
Begründung:
Dieses Projekt entstammt auch dem ELBA-Paket. Es kann sozusagen das andere Ende einer neuen Südumfahrung darstellen, wobei völlig ausser Acht gelassen wird, dass damit die Attraktivität für den MIV steigt, was zu Mehrverkehr führt. Dies wird wiederum die Gemeinden Therwil und Oberwil zusätzlich belasten. Eine Trasseesicherung ist unnötig, da auch hier Landwirtschaftsgebiet beansprucht wird.
Laufen, Kernumfahrung mit Spange Nau, Trasseesicherung ist zu streichen
Begründung:
Die Kernumfahrung Laufen mit Spange Nau würde sich beim Kommen der Umfahrung Laufen-Zwingen komplett erübrigen. Dann wäre sowohl der Durchgangsverkehr und der Verkehr der Industrie Stangimatt (Ricola, Keramik Laufen,… ) nicht mehr auf diese Güterstrasse / Bahnhofstrasse angewiesen. Verkehr von den umliegenden Dörfern wäre nur noch was übrig bleibt.
 
V2.3 Schienennetz
Wir unterstützen die Aufnahme der ÖV-Projekte in den KRIP grundsätzlich. Insbesondere sollen diese Projekte insofern rasch realisiert werden, damit die Attraktivität des öV gesteigert wird. Dadurch erübrigen sich Ausbauten von Kantonsstrassen welche im Vergleich wesentlich teurer sind und die Umwelt stärker belasten.
 
V3.1 Kantonale Radrouten und V3.3 Fusswege (wie VCS-Vernehmlassung)
– Es fehlt der explizite Eintrag der Fussgänger-/Veloprojekte (LV-Projekte) gemäss AggloP in die Richtplankarten und Objektblätter (örtliche Festlegung). Zumindest die im Hauptbericht des AggloP ausgewiesenen Fussgänger-/Veloprojekte (Anhang 4) ab CHF 1 Mio sind auszuweisen und zu beschreiben (und allenfalls mit «Kompetenz Gemeinde» zu ergänzen):
— Muttenz: LV-Erschliessung Areal Hagnau (LV13)
— BL: Langsamverkehrsachse Salina Raurica (LV14)
— Pratteln: Aufwertung Unterführung Viaduktstrasse «Fröschmatt» (LV27)
— Liestal: Abstellanlagen Velo (LV38)
— Liestal: LV-Verbindung Schwieriweg – Oristalstrasse entlang der Anlage SBB (LV39)
— Niederdorf: Platzgestaltung Baumgartenareal (LV40)
— Niederdorf:Radweg zwischen Nieder- und Oberdorf (LV41)
— Reinach: Strassenumgestaltung Schulzentrum Weiermatten (LV44)
— Reinach: Ergänzung Fusswegnetz Landererstrasse (LV45)
— Laufen: Fussweg Nau Nord (LV49)
— Allschwil: Umgestaltung Lindenplatz (LV54)
— Allschwil: Neuer Fuss- und Veloweg Allschwil – Parc des Carrières (LV55)
– Im Prüfbericht des Bundes (Vernehmlassung) müssen A-Projekte im KRIP den Status „Festsetzung“ haben, wie die LRV selber festhält (LRV, S. 5). Diese Festsetzung und entsprechender Richtplaneintrag fehlt aber für die vom Bund gemäss Vernehmlassungsvorlage mitfinanzierte A-Projekte „Muttenz: LV-Erschliessung Areal Hagnau“ und „Langsamverkehrsachse Salina Raurica“. Beide Projekte sind nicht unter dem „Paket LV A-Liste“ subsumiert.
– Das Projekt «Rheinüberquerung im Raum Pratteln (Trasseesicherung)» soll als Fuss- und Velobrücke in die entsprechenden oder ein neues Objektblatt überführt und aus dem Objektblatt V2.1 gestrichen werden.
 
3. Forderungen zur Richtplankarte
Die Trasseesicherungen sind zu streichen.
4. Weitere Anpassungsanträge (gemäss Vernehmlassung VCS)
– Es sollen auch die Projekte des Fuss- und Veloverkehrs mit Priorität A (LV-Projekte A) im Richtplan vermerkt werden. Zumindest die grösseren Vorhaben ab Kosten von CHF 1 Mio. sollen einen Eintrag erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb LV-Projekte im Gegensatz zu allen anderen Verkehrsträgern keine planerische Darstellung erhalten sollen, da ja auch sie eine örtliche Festlegung haben.
– Entsprechend sollen die Objektblätter der kant. Radrouten bzw. Fusswege ergänzt oder aber neue Objektblätter geschaffen werden.
 
5. Schlussbemerkung
Wir sind völlig konsterniert über die masslose und undiffferenzierte Agglomerationspolitik, welche die Anforderungen des Bundes u.E. in keiner Weise erfüllt. Es fehlt eine ausgewogene zukunftsfähige Strategie um die Herausforderungen ressourcenschonend langfristig zu bewältigen.
Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Anliegen.