KIGA Baselland
Amtsleitung z.H. Frau Janine Fuchs
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
Stellungnahme zur Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen die Grünen Baselland wie folgt Stellung und bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung.
Die Grünen Baselland begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Das bestehende Gesetz hat sich als untauglich und intransparent erwiesen, die Finanzströme zwischen der öffentlichen Hand und den Sozialpartnern waren unzureichend kontrollierbar. Die Grünen Baselland beantragen in der Vorlage Änderungen bei den Berichtsperioden und möchten die Oberaufsicht des Landrats auch über Dritte beauftragte sichergestellt wissen. Die Grünen Baselland sind dagegen, die Sanktionsmöglichkeit der Betriebseinstellung nach Verstössen zu streichen, sie erfüllt eine wichtige präventive Funktion. Der Regierungsrat wird ausserdem eingeladen, angesichts der Grenzlage und der Dynamik im Bereich der nationalen Entsendegesetzgebung darzulegen, wie der Lohnschutz und dessen Durchsetzung auf kantonaler Ebene zusätzlich gestärkt werden können. Die Änderungen in den vorgelegten Erlassen müssen das Ziel verfolgen, die Transparenz zu stärken und ungerechtfertigte Finanzströme zu unterbinden, keinesfalls dürfen sie zu einer Schwächung des Schutzes der Arbeitnehmenden führen.
Erfreulich ist, dass die Motion 2016-279 von Marie-Theres Beeler Eingang in die Vorlage gefunden hat.
Zu den einzelnen Bestimmungen:
GSA
§ 6 Abs. 1           Ist mit dieser Regelung (i.V.m.  § 7 Abs. 1 lit. a) ausgeschlossen, dass zwingend die bisherige Praxis («auf Antrag der TPK») fortgeführt wird?
Falls nicht, bietet sich folgende Ergänzung an: Der Regierungsrat legt nach Anhörung der TPK die Strategie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fest.
§ 6 Abs. 4          Änderung: Der Regierungsrat berichtet dem Landrat jährlich über die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes.
§ 9 ff.               Beauftragung Dritter: es ist sicherzustellen, dass beauftragte Dritte der Oberaufsicht des Landrates unterstehen.
a§ 11               Auf die Streichung dieser Sanktionsmöglichkeit ist zu verzichten.
 
VSA
§ 3                         Änderung: Der Regierungsrat erstattet dem Landrat jährlich Bericht.
 
FLAMAG
§ 2 Abs. 1           Änderung: dieses Gesetz dient der Förderung eines fairen Wettbewerbs und der Erhaltung eines funktionierenden Arbeitsmarkts sowie der Verhütung und Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.
§ 4 Abs. 8          Änderung: Der Regierungsrat berichtet dem Landrat jährlich über die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes.
§ 6 Abs. 6          die Oberaufsicht durch den Landrat ist sicherzustellen.
Alt § 15               Entsprechend a§ 11 GSA
 
FLAMAV
§ 1 Abs. 1            Änderung: der Regierungsrat erstattet dem Landrat jährlich Bericht.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen eingehend zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse