Stellungnahme zur Vernehmlassung Stationäre Drogentherapien von Minderjährigen: Änderung des Gesetzes über die Sozial- und Jugendhilfe (SHG, SGS 850)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grünen Baselland bedanken sich für die Einladung zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Sozial- und Jugendhilfe.
Allgemeine Bemerkungen:
Die Regierungsvorlage ist verständlich abgefasst und die Erläuterungen zu den Anpassungen erachten wir als nachvollziehbar. Wir sehen den verfassungsmässigen Anspruch auf Rechtsgleichheit als erfüllt.
Die Vereinheitlichung der Bestimmungen betreffend die Finanzierung der stationären Unterbringung von Minderjährigen macht Sinn. Dies führt zu einer einheitlichen und einfacheren Platzierungspraxis und zu einer ökonomischen und rechtlichen Gleichstellung der betroffenen Jugendlichen und der Unterhaltspflichtigen. Die vorliegenden Bestimmungen erfüllen diesen Zweck.
Wir begrüssen, dass Erziehungsberechtigte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen entlastet werden sollen. Dass auch die Gemeinden durch die Neuregelung zulasten des Kantons etwas entlastet werden, ist vertretbar und begrüssenswert.
Das Fallenlassen der „Abstinenz als zwingendes Ziel“ (§21 Abs. 1 SHG) macht Sinn. Individuelle und auf die persönlichen Voraussetzungen und Suchtentwicklungen zugeschnittene Angebote sind aus heutiger Sicht der Fachpersonen richtig. Die wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation soll das Ziel sein, ohne die abstinente Zukunftsgestaltung aus den Augen zu verlieren.
Der Vollzug der Änderung gemäss vorliegender Verordnung ist schlüssig.
Fazit:
Die Grünen Baselland stimmen der vorliegenden Gesetzesänderung betreffend Stationäre Drogentherapien von Minderjährigen: Änderung des SHG über die Sozial- und Jugendhilfe in der vorliegenden Form zu.