Sehr geehrter Herr Regierungsrat Weber
 
Die Grünen Baselland bedanken sich für die Möglichkeit, zu den oben genannten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen.
Die Grünen sind erfreut, dass der Regierungsrat bemüht ist, die Gesetzeslücke bei E-Zigaretten rasch zu schliessen und damit die Forderung einer Motion der EVP-Landrätin Sara Fritz umzusetzen. Wir begrüssen daher auch die verkürzte Vernehmlassungsfrist.
 
Die Grünen befürworten ausdrücklich die umfassende Ausweitung des Begriffs «Tabakwaren» im kantonalen Alkohol- und Tabakgesetz auf alle tabak-, cannabis- und nikotinhaltigen Produkte sowie E-Zigaretten zum Rauchen, Inhalieren etc.
Werbeeinschränkungen sind für eine wirksame Prävention, die den Einstieg in den Konsum verhindert, wesentlich. Insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine Regulierung der Werbung unabdingbar. Gleiches gilt für die Einführung eines Mindestabgabealters von 18 Jahren.
 
Des Weiteren befürworten wir zusätzlich die Ausweitung des Passivrauchschutzes auf den Passivkonsum von erhitzten Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Wir teilen die Ansicht der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), dass «angesichts der noch nicht bekannten Langzeitwirkungen» das Verbot des Konsums elektronischer Zigaretten und von Tabakprodukten zum Erhitzen in geschlossenen öffentlich zugänglichen Innen-räumen eine notwendige Massnahme ist, um den Jugendschutz auch in Bezug auf diese Produkte zu gewährleisten, sowie für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung insgesamt.
 
Die Grünen Baselland anerkennen jedoch die Argumente des Regierungsrates bezüglich einer möglichen Verzögerung, unter anderem durch Nichterreichen einer 4/5-Mehrheit im Landrat und regen deshalb an, die notwenige Anpassung von Art. 10 des Gastgewerbegesetzes dem Landrat in einer separaten Vorlage zu unterbreiten.
 
Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
 
Mit freundlichen Grüssen