Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entwurf des 9. Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2022–2025

Allgemeine Anmerkungen / Grundannahmen
Grundsätzlich steht der 9. GLA unter einem besseren Stern als der 8. GLA, welcher stark von Sparmassnahmen und einem einschneidenden Abbau im öV geprägt war. Zudem basiert der 9. GLA auf dem neuen Angebotsdekret, das in wesentlichen Bereichen zu veränderten Voraussetzungen führt. Zum Zeitpunkt dieser Vernehmlassung ist das neue Dekret noch nicht in Kraft. Wir erwarten, dass der 9. GLA Änderungen des Dekrets, welche der Landrat eventuell noch vornehmen wird, Rechnung tragen wird.
Wir begrüssen zahlreiche Angebotsverbesserungen und anerkennen die sichtbaren Bemühungen zur Optimierung unter gleichzeitigem verantwortungsvollem Umgang mit den Finanzen. Allerdings geht es in vielerlei Hinsicht zu langsam voran. Wir erwarten, dass der Kanton Basellandschaft bei der Förderung der neuen Mobilität eine Vorreiterrolle einnimmt. Die längst überfällige Mobilitätsstrategie ist dafür unabdingbare Grundlage. Deshalb verlangen wir, dass auch während der Laufzeit des 9. GLA Verbesserungen vorgenommen werden. Zur Mobilitätsstrategie gehören auch Mittel der Kommunikation, mit denen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert wird.
Kapitel 3 Rückblick: Angebots-, Preis- und Nachfrageentwicklung
Die Darstellung der Entwicklung der letzten 10 Jahren macht deutlich, dass der Preis für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs deutlich gestiegen ist. Dass der Verkauf von U-Abos zurück gegangen ist, gab Anlass zu verschiedenen Vermutungen und führte zur Infragestellung des bis anhin erfolgreichen U-Abos mit einer einzigen Zone. Wir sind überzeugt, dass gerade die Einfachheit des U-Abos Grund für seinen Erfolg ist. Eine differenzierte Zonierung des U-Abos würden wir entsprechend ablehnen.
Wie die Analysen von TNW und BVB deutlich gezeigt haben, gibt es für das Mobilitätsverhalten verschiedene Ursachen. Doch spielt der Preis eine wesentliche Rolle. Wenn der öV als umweltfreundlicheres Verkehrsmittel attraktiv bleiben soll, muss deshalb darauf geachtet werden, dass das Tarifsystem einfach und die Benutzung des öV für alle erschwinglich ist.
Kapitel 5.3 ÖV- Ziele für den Zeitraum 2022-2025
Wir stimmen den Zielen zu. Bei Tarifanpassungen ist Vorsicht geboten. Wir sehen die Zukunft in der kombinierten Mobilität. Werden – je nach Effizienz – verschiedene Transportmittel genutzt, dürfen die Kosten des öV für den/die Nutzer*in nicht steigen, da diese*r bereits für seine/ihre anderen Mobilitätsbedürfnisse (Zubringerstrecke) Geld investiert hat. Zudem muss das System weiterhin möglichst einfach sein.
Es braucht auch weiterhin die Möglichkeit, Billette am Schalter, am Automaten oder im Bus zu beziehen.
Wir warnen vor zu hohem Spardruck, der auf die Unternehmen ausgeübt wird. Sauberkeit und Sicherheit im öV sind Voraussetzung für dessen Erfolg. Sparen können die Transportunternehmen am ehesten beim Personal, was wir sehr kritisch beurteilen.
Kapitel 7 Angebot
7.1.1 Optimierung im Raum Pratteln
Wir unterstützen die Optimierungsmassnahmen grundsätzlich. Bei der Linie 74 sollte der 15‘–Takt aber bereits von Anfang an in der HVZ beibehalten werden (ausser während der Schulferien). Für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich ansonsten zu lange Wartezeiten.
7.1.2 Mittleres Ergolztal
Wir unterstützen die vorgeschlagene Weiterentwicklung. Damit die Linie 75 bereits ab 2022 mit Standardbussen betrieben werden kann, soll die Realisierung des Wendeplatzes in Füllinsdorf vorgezogen werden.
7.1.3 Birsstadt Nord
Grundsätzlich begrüssen wir die Weiterentwicklung Birsstadt Nord, wie sie vorgeschlagen wird. Einzelne Optimierungen sind allerdings notwendig und möglich:
Wir begrüssen die Verlängerung der Buslinie 46 zum Bahnhof Muttenz, unterstützen aber im Detail den ausführlichen und sinnvollen Antrag der Gemeinde Muttenz, insbesondere auch eine neue Haltestelle Freuler zur Erschliessung dieses Quartiers.
Wir stellen mit Enttäuschung fest, dass die Vorlage die Entwicklung von uptown Basel/Schoren nur ungenügend behandelt. Wir beantragen, dass die Vorlage in diesem Bereich überarbeitet und gestützt auf die Anträge der Birsstadt-Gemeinden verbessert wird.
Auswirkungen der Anpassungen auf das Leimental
Die Linie 37 wird nicht mehr bis Bottmingen geführt, wodurch eine Verbindung von Bottmingen zum Bruderholzspital entfällt. Ein Ersatz ergibt sich nur in der HVZ durch die Taktverdichtung auf der Linie 47. Das Bruderholzspital darf keinesfalls ein reduziertes Angebot in der NVZ erhalten. Es muss sichergestellt werden, dass zumindest das heutige Angebot bestehen bleibt.
7.1.5 Linie 11
Wir begrüssen die geplante Veränderung, sehen den Auswirkungen auf den Betriebsablauf beim Centralbahnplatz aber mit Skepsis entgegen. Wir würden eine Aufwertung des Gundeldinger Eingangs des Bahnhofs SBB begrüssen. Nach wie vor fehlt die Möglichkeit, mit der Tram aus Richtung Binningen von der Haltestelle IWB direkt in die Güterstrasse zu fahren.
7.1.6 Bachgraben – St. Johann
Die Verlängerung der Linie 64 bis Bahnhof St. Johann ist zu begrüssen. Auch hier wäre eine Beobachtung der Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Linie notwendig. Allenfalls sind Massnahmen notwendig, seien es Beschleunigungsmassnahmen oder betriebliche Anpassungen.
Zudem beantragen wir, dass die Linie 64 analog der Linie 60 tagsüber im 15–Minuten Takt angeboten wird. Die Verbindung Allschwil Bachgraben, Leimental-Birstal muss zur Entlastung des MIV unbedingt gestärkt werden.
7.1.7 Konzept Metzerlen – Mariastein
Das Konzept zeigt die Wichtigkeit einer Planung über die Kantonsgrenzen hinaus. Wir hoffen, dass es dadurch gelingt, den öV auch im hinteren Leimental attraktiv zu machen.
7.1.8 Nachtnetz
Die Anpassung wird begrüsst. Allerdings muss für den Wegfall der Nachtbusverbindung nach Hofstetten ab 2024 eine Lösung gefunden werden.
7.1.9 Spätangebot Basel
Die Anpassung wird sehr begrüsst und hoffentlich bald umgesetzt.
10. Ausblick
10.1 Bahn
Die Angebotserweiterungen werden mit Ausnahme der Bahnanbindung EAP begrüsst. Wie bereits mehrfach kundgetan, sehen die Grünen die Anbindung des EAP ans Schienennetz als unnötig und schädlich. Mit und nach Corona ist davon auszugehen, dass die in den letzten Jahren erfolgte Zunahme des Flugverkehrs gebremst wird. Für die Erreichbarkeit des EAP ist die bestehende Busverbindung auch weiterhin ausreichend. Bei der weiteren Planung des Herzstücks soll deshalb die Weiterführung bis zum EAP zurückgestellt und auf eine allenfalls spätere Etappe verschoben werden.
 
10.2 Tram
Die Verlängerungen Tram Letten und Salina Raurica sind zügig voranzutreiben und werden unterstützt.
10.3 Bus
Die Vorhaben werden unterstützt, sollten aber bereits vor 2026 umgesetzt werden:

  • Optimierungen im Raum Reinach (Linien 62 und 64)
  • Schliessen von Lücken im Angebot, insbesondere Linien ab Gelterkinden, Sissach und Laufen mit kurzen Betriebszeiten oder Lücken im Angebot
  • Massnahmen zur Fahrplanstabilität der Buslinien sind laufend zu prüfen und umzusetzen.
  • Taktverdichtung der Buslinie 70.
  • Mit den Massnahmen bei der Linie 71 konnte das Angebot für Bubendorf Nord und die «Berggemeinden» erfreulicherweise verbessert werden. Nun braucht es für Bubendorf Süd und Ziefen ein attraktives Angebot.
  • Verlängerung der Buslinie 68 von Aesch Bahnhof über die Industriestrasse bis zu Tennis an der Birs (TAB) prüfen. Dafür sollen die Standzeiten am Bahnhof Aesch genutzt werden, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt wird.

Überdies regen wir dazu an, bei den grossen Anbietern eine Wiedereinführung des Bonus/Malus-System zu prüfen.