Stellungnahme zur Vernehmlassung Teilrevision zum Einführungsgesetz ZGB betreffend Kindes- und Erwachsenenschutz

Die GRÜNEN Baselland unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen und betrachten diese als sinnvoll und verständlich formuliert. Kritisch sehen sie allerdings die neu vorgesehene Übernahme der «Sicherheitskosten für die fürsorgliche Unterbringung» durch die Gemeinden. Die GRÜNEN Baselland sind der Meinung, dass diese Kosten weiterhin vom Kanton getragen werden sollen. Diese besonderen Fälle treten selten auf und sind für die Gemeinden nicht vorhersehbar. Für den Kanton entsteht kein administrativer Aufwand und die Kosten sind überschaubar. Die GRÜNEN Baselland beantragen, dass Art.83a, Ziffer 6) EG-ZGB so formuliert wird, dass die verbleibenden Kosten vom Kanton übernommen werden.

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