Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende
Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 4. Februar 2025
Wir begrüssen die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende ausdrücklich. Die Übertragung der Verantwortung für Planung, Betrieb und Unterhalt dieser Plätze auf den Kanton stellt einen wichtigen Schritt dar, um die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern und den Bedürfnissen der nationalen Minderheit der Schweizer Jenischen und Sinti gerecht zu werden.
Die Anpassung des Gesetzes entlastet die Gemeinden sowohl finanziell als auch organisatorisch und schafft eine klare Zuständigkeit auf kantonaler Ebene. Dies entspricht der Logik der fiskalischen Äquivalenz, wonach Aufgaben und Finanzierung in einer Hand liegen sollten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Kanton die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Plätze übernimmt und gleichzeitig die Möglichkeit erhält, Gebühren zu erheben, um die Betriebskosten teilweise zu decken.
Die geplante solidarische Verteilung der Bildungskosten für Kinder der Fahrenden auf alle Gemeinden ist ein ausgewogener Ansatz, der die Standortgemeinden entlastet und eine faire Kostenverteilung sicherstellt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um potenzielle Negativanreize für Gemeinden zu vermeiden, sich als Standort zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus begrüssen wir die Berücksichtigung von Spontanhalten als Teil der nomadischen Lebensweise der Fahrenden. Dies zeigt, dass das Gesetz nicht nur die rechtlichen Verpflichtungen erfüllt, sondern auch die kulturellen Bedürfnisse dieser nationalen Minderheit anerkennt und fördert.
Die zentralisierte Planung durch den Kanton ermöglicht eine effizientere und koordinierte Umsetzung, was die langfristige Sicherung von Stand- und Durchgangsplätzen gewährleistet. Gleichzeitig bleibt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden durch Anhörungs- und Einspruchsmöglichkeiten gewahrt, was eine ausgewogene Balance zwischen kantonaler Führung und kommunaler Mitwirkung sicherstellt.
Wir sind überzeugt, dass diese Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen leistet. Sie schafft eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung der Lebensweise der Fahrenden und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden.
Die GRÜNEN Baselland unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesänderung in vollem Umfang und danken für die Ausarbeitung.

Stephan Ackermann
Landrat und Fraktionspräsident GRÜNE/EVP