Stellungnahme zur Vernehmlassung «Revision Beschaffungsrecht – Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB und Beitritt zum Konkordat IVöB»
Allgemeines
Nachdem der Bund ein vorbildliches Beschaffungsrecht eingeführt hat, geht es nun darum, die gleichen Grundsätze mit einem gemeinsamen Konkordat auch auf Kantonsebene zu verankern.
Die Grünen Baselland begrüssen den Beitritt zum revidierten Konkordat IVöB (2019) und damit auch das Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wie vom Regierungsrat vorgeschlagen.
Revision Beschaffungsgesetzgebung
Das revidierte Beschaffungsrecht auf Bundesebene überzeugt in vielfacher Hinsicht. Mit dem Beitritt zum Konkordat IVöB trägt der Kanton Basellandschaft zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts bei und übernimmt wichtige Neuerungen. So überzeugen u.a. die neu formulierten Zuschlagskriterien (Art. 29 IVöB/ 2019), welche den Spielraum der öffentlichen Hand bei Beschaffungen vergrössern.
Obwohl gemäss übergeordnetem Recht lokale und ökologische Anbieter*innen nicht generell bevorzugt werden dürfen, bieten Kriterien wie Servicebereitschaft, Kundendienst oder Lebenszykluskosten verbesserte Bedingungen gegenüber dem früheren Recht.
Erfreulich ist auch die Möglichkeit der Berücksichtigung von Ausbildungsplätzen für Lernende, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen.
Der Katalog von Tatbeständen, welche zu Sanktionen gegenüber Anbietern führen können, wurde wesentlich erweitert (Art. 44 IVöB/ 2019). Wenn dies auch selten zur Anwendung kommen mag, zeigt es doch deutlich, welchen Stellenwert Arbeitsschutz, Lohngleichheit und Umweltrecht, um auch nur einige hier zu nennen, im revidierten Beschaffungsrecht haben sollen.
Einführungsgesetz zur IVöB
Die Grünen Baselland begrüssen den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Weitere Auskünfte: