Stellungnahme zur Vernehmlassung des Gebäudeversicherungsgesetzes Basel- Landschaft (GVG BL) und des Gebäudeversicherungsdekrets Basel-Landschaft (GVD BL)

Grundsätzlich begrüssen die Grünen Baselland die Initiative, das Gebäudeversicherungsgesetz zu modernisieren und an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Mosaikstein des Service Public und geniesst diesbezüglich unsere volle Unterstützung. Insbesondere schätzen wir die mehrfach bewiesene Fähigkeit der Gebäudeversicherung Baselland, in Krisensituationen rasch und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Ebenso positiv gilt es die wertvolle Präventionsarbeit zu vermerken, welche die Gebäudeversicherung BL leistet.
Zu den folgenden materiellen Punkten nehmen wir speziell Stellung:
Neueinschlüsse: Dass neben dem Steinschlag auch der Felssturz einbezogen wird, ist zweckmässig und gut. Dies gilt auch für den Einschluss von Erdfall und Erdsenkung – hier besteht zudem eine Rückversicherung. Die Neuerungen bei der Grundstückversicherung sind eher von untergeordneter Bedeutung, da absolut selten auftretend, aber insgesamt nachvollziehbar. Explizit unterstützt wird die Vorgabe, dass von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften – sofern nötig – ein Prämienzuschlag für die Waldstrassen erhoben werden darf. Eine Relation von Risiko und Schadenzahlungen soll dabei gewahrt bleiben.
Leistungsverbesserungen: Diesen kann zugestimmt werden.
Verbesserte Zusatzleistungen: Diesen kann zugestimmt werden.
Gütliche Einigung: Wir begrüssen, dass gemäss § 69 Abs. 1 im Streitfall bereits vor Erlass der Verfügung zuerst eine gütliche Einigung angestrebt wird. Dieses bürgernahe Vorgehen entspricht unseren Vorstellungen und sollte auch für weitere Anwendungsmöglichkeiten ins Auge gefasst werden.
Prämien: Die Grünen Baselland nehmen erfreut zur Kenntnis, dass all dies (wohl vorläufig) ohne Prämienerhöhungen umgesetzt werden kann.
Erdbeben: Wir unterstützen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherungsdeckung gegen Erdbebenschäden. Wir regen zudem an, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit im Falle einer eidgenössischen Pool-Lösung zur Deckung von Erdbebenschäden die Gebäudeversicherung Baselland Teil dieser Pool-Lösung werden kann.
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