Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 10. Oktober 2025

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur vorliegenden Teilrevision wie folgt Stellung.

Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) wird die schweizweite Grundlage für digitale Justizverfahren geschaffen. Während Zivil- und Strafverfahren auf Bundesebene geregelt sind, liegt es nun an den Kantonen, Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren entsprechend anzupassen. Die heutige kantonale Verwaltungsprozessordnung (VPO) ist dafür nicht ausgerüstet und muss ergänzt werden, um Medienbrüche zu vermeiden und die digitale Abwicklung sicherzustellen.

Wesentliche Änderungen:

  • Elektronische Aktenführung: Pflicht zur digitalen Akte für alle betroffenen kantonalen Gerichte.
  • Schriftlichkeit: Erweiterung des Begriffs, sodass Verfahrenshandlungen auch elektronisch rechtsgültig sind.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Obligatorisch für Gerichte, Behörden und berufsmässige Vertretungen; freiwillig für Privatpersonen.
  • Fristen/Zustellung: Präzisierungen nach Analogie zum Bundesrecht (Zustellfiktion, Nachweis durch elektronische Quittungen).
  • Übergangsregelungen: Stufenweise Einführung mit geordneter Übergangsfrist.

Wir begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein notwendiger, zeitgemässer und ökologisch sinnvoller Schritt, der Verfahrensabläufe vereinfacht, Ressourcen schont und Doppelspurigkeiten im Kanzleiwesen verhindert.
Die Regelungen schaffen Rechtssicherheit und stellen sicher, dass das Baselbieter Verfahrensrecht mit den bundesrechtlichen Vorgaben harmonisiert wird.

Aus Sicht der GRÜNEN ist bei der Umsetzung sicherzustellen, dass:

  • höchste Standards an Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit eingehalten werden,
  • Cloud- und Serverlösungen ausschliesslich in der Schweiz betrieben und gespeichert werden,
  • bei der Digitalisierung besonderer Schutz für sensible Personendaten gewährleistet bleibt.

Wir gehen davon aus, dass dies im Rahmen von Justitia 4.0 und den kantonalen Ergänzungen konsequent berücksichtigt wird.

Die GRÜNEN BL unterstützen die geplante Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung klar und deutlich. Sie ist notwendig, zweckmässig und sorgt für einen modernen, vertrauenswürdigen Rechtsverkehr.