Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 22. September 2023

Die GRÜNEN Baselland nehmen zu dieser Vernehmlassung wie folgt Stellung. Wir begrüssen die gesetzlichen Änderungen und das damit angestrebte Ziel, die Ärztedichte dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Angesichts der Tatsache, dass der Handlungsspielraum für die Ermittlung und Festlegung der Höchstzahlen des Regierungsrats durch das Bundesrecht stark eingeschränkt ist, erscheint es uns wesentlich, dass das teilrevidierte Gesundheitsgesetz dem Kanton Basel-Landschaft den grösstmöglichen Spielraum eröffnet, damit die medizinische Versorgung für die Bevölkerung hochstehend bleibt und die Kosten gleichzeitig möglichst tief gehalten werden.

Mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion» erscheint es den GRÜNEN Baselland auch als zielführend und zweckmässig, in beiden Kantonen möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung zu schaffen und diese auch mit weiteren Anliegerkantonen abzugleichen.

Die Tatsache, dass der Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten auch in der Kindermedizin für die Bevölkerung eine zunehmend problematische Realität ist, gilt es auch hier im Auge zu behalten und mögliche indirekte Auswirkungen in die Berechnungen einzubeziehen.

Eine Regulierung von Fehl- und Überversorgung soll ebenso durch die Stärkung der Hausarztmedizin und einen guten Zugang zu qualitativ hochstehenden Informationen für Patientinnen und Patienten erreicht werden („patient empowerment“).

Die Methodik zur Berechnung der Höchstfallzahlen (26.04.2023, Schweiz. Ärztezeitung 2023;104(17):28-29 DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2023.21770) ist sehr umstritten. Ärztinnen und Ärzte, die in einer Einrichtung nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe n KVG tätig sind, gelten nicht als Leistungserbringer im Sinne des KVG und brauchen deshalb keine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP, was die Ermittlung verkompliziert.

Wir bitten darum, diesen Umstand kritisch zu beachten.