Aufgrund des Grundlagenirrtums bei der AFP-Planung folgt eine Sistierung der Sparmassnahmen
Postulat von Werner Hotz (EVP) für die Ratssitzung vom 27. März 2025
Bei der Planung des AFP 2025-2028 gingen die Mitglieder des Landrats von einer äusserst prekären Finanzlage unseres Kantons aus und bewilligten aufgrund der angenommenen Finanzlage eine Finanzplanung mit harten Sparmassnahmen.
Wie die Finanzdirektion am 26.3.2025 bekanntgegeben hat, ist die Finanzlage indessen fundamental anders bzw. massiv besser als im Jahre 2024 ursprünglich angenommen.
Gestützt darauf, dass der Landrat in Kenntnis der heutigen Faktenlage mutmasslich anders entschieden hätte bzw. da sich die Finanzlage nun deutlich besser darstellt, wird der Regierungsrat hiermit beauftragt, die Stand 27.3.2025 noch nicht umgesetzten Sparmassnahmen gemäss AFP 2025-2028 zu sistieren. Eine umfassende Neuüberprüfung der angesetzten Sparmassnahmen wird im Rahmen der Planung und Verabschiedung des AFP 2026-2029 vorgenommen.
Werner Hotz, Landrat EVP Baselland, Fraktion GRÜNE/EVP, 079 398 21 48, werner.hotz@lr-bl.ch