Postulat von Landrätin Rahel Bänziger für den 4. November 2021

Im Mai 2008 hat der Landrat die Motion «Nachtflugsperre am EAP» überwiesen und seither besteht unverändert der politische Auftrag an den Regierungsrat, «alles in seiner rechtlichen und politischen Macht Stehende zu unternehmen, um eine Nachtflugsperre von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu erreichen».
In seiner Begründung auf die Motion «Jetzt sofort durchsetzen: Nachtflugverbot von 23h bis 6h zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Todesfällen» schreibt der Regierungsrat, dass seine wirkungsvollste Einflussnahme auf den EuroAirport (EAP) über seine beiden BL-Vertreter im Verwaltungsrat des EAP erfolge. Diese beiden Vertreter sollen ihr Handeln nach der Eigentümerstrategie des Kantons BL ausrichten. Die Eigentümerstrategie sähe aber kein Nachtflugverbot von 23h bis 6h vor.

Es stellt sich nun die Frage weshalb nicht? Wenn der politische Auftrag seit 2008 besteht, ist dieser auch entsprechend in der Eigentümerstrategie des EAP abzubilden.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, den politischen Willen zu respektieren und durchzusetzen. Deshalb sei die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 23h bis 6h in die Eigentümerstrategie des EAP aufzunehmen.