Interpellation von Bálint Csontos für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Gemäss Medienmitteilung vom 26. Januar soll der Kanton Basel-Landschaft den Bau eines Tunnels (Zubringer Bachgraben) auf basel-städtischem Boden finanzieren. Da das Projekt bereits mit dem heutigen Recht der Stadt Basel nicht vereinbar sein dürfte, droht eine teure Planungsleiche. Auch aus Sicht des Bundesrechts stellen sich ähnliche Fragen, um deren Beantwortung der Regierungsrat gebeten wird:

  1. Laut Gutachten des Rechtsdienstes von Landrat und Regierungsrat vom 5. Mai 2020 (2020/286) gilt die völkerrechtliche Verpflichtung des 2019 in Kraft getretenen Klimaabkommens von Paris auch für die Kantone. Ist der Regierungsrat nach wie vor dieser Auffassung?
  2. Lässt sich der Bau einer neuen Hochleistungsstrasse mit den für das Erreichen der Klimaziele von Paris notwendigen Absenkpfaden vereinbaren?
  3. Lässt sich der Bau einer neuen Hochleistungsstrasse mit dem Klimaabkommen von Paris, also mit dem Bundesrecht, vereinbaren?

Weitere Auskünfte: