Postulat von Landrat Marco Agostini für den 24. Februar 2022

CO2-Kompensationen sind mittlerweile in der Wirtschaft und bei Privaten immer mehr zu finden. Bei einigen ist es nur ein „Greenwashing“ mit wenig dahinter und andere machen das sehr ernsthaft, und die Gelder werden in vernünftige Projekte eingesetzt.

Eines dieser Projekte ist der von der Basellandschaftlichen Kantonalbank, wo mit Geldzahlungen, den Humusaufbau gefördert werden soll. Das ist natürlich ein guter Schritt, aber reicht noch lange nicht aus, um den CO2-Ausstoss (direkte und indirekte Emissionen) des Kantons zu kompensieren. Bis der Kanton CO2-neutral sein wird, braucht es viele Jahre (bis 2050) und viele Massnahmen. Um diese Zeit zu überbrücken, könnte sich der Kanton an weiteren Projekten beteiligen oder solche selber angehen.

Diese Projekte können sowohl im eigenen Kanton, in der restlichen Schweiz oder auch im Ausland gefördert werden.Allerdings muss sichergestellt sein, dass ein Projekt nur deshalb umgesetzt wird, weil es die zusätzliche Finanzierung durch den Kompensationsmechanismus erhält. Der Fachbegriff für dieses wesentliche Kriterium ist die Zusätzlichkeit der Emissionsminderungen. Außerdem muss die Emissionsminderung dauerhaft erfolgen (Dauerhaftigkeit, Permanenz-Problem). Dieses Problem wird durch nur temporär gültige Zertifikate, die immer wieder neu erworben werden müssen, oder durch ein Mehr an Kompensationsmaßnahmen angegangen.

Die Regierung wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten, ob solche CO2-Kompensationszahlungen für den Überschuss an CO2 den der Kanton produziert, getätigt werden können.