Nach Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton hat die Regierung im Jahre 2010 entschieden, dass die Hauswarte und das Reinigungspersonal die Bewirtschaftung der Anlagen als Gemeindeangestellte fortführen. Kanton und Gemeinden schlossen eine Leistungsvereinbarung ab und begründeten den Entscheid mit den Synergien, die bei der Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Schulanlagen und in der Schnittstelleneliminierung genutzt werden können.
Aufgrund des aktuellen Spardrucks (WOM-2) sah sich die Stadt Liestal gezwungen, die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton zu kündigen. Der Kanton hat daraufhin beschlossen, die Hauswarte zu übernehmen das Reinigungspersonal jedoch nicht.
In der zweiten Januarwoche wurde dem Reinigungspersonal der Sekundarschule Liestal (Burg und Frenke) mitgeteilt, dass ihnen per Sommer 2018 gekündigt werde. Betroffen sind Frauen, die seit zwanzig Jahren im Dienste der Schulen eine wichtige Arbeit verrichten und längst zum Schulteam gehören.
Zeitgleich wurden im Kanton zwei Reinigungs-Pilotprojekte gestartet, die etappenweise in allen 140 kantonalen Liegenschaften umgesetzt werden sollen. Zielvorgabe ist, dass nach Benchmark eine Reduktion von 20 – 30% erfolgen soll, das heisst eine Raumpflegerin muss im gleichen Zeitrahmen einen Fünftel bis einen Drittel zusätzliche Arbeit leisten. Zudem sollen die Raumpflegerinnen an den Schulen nur noch den Lohn von 40 (Schul)Wochen erhalten. Diese Zielvorgabe bei schlechter werdenden Anstellungsbedingungen ist nahezu grotesk, von wertschätzender Haltung gegenüber dem Reinigungs- und Hauswartspersonal kann keine Rede sein.
Es stellt sich die Frage, wer die Grundreinigung an den Schulen übernehmen soll, ob sie ausgelagert oder ob sie gänzlich gestrichen werden soll?
Diese Massnahme hat unweigerlich Folgen auf die Qualität der Reinigung und die Einhaltung von Hygiene- und Unterhaltsstandards bei hochfrequentierten öffentlichen Gebäuden werden in Frage gestellt.
Solange die personalrechtlichen sowie die Fragen nach Hygiene- und Qualitätsstandards nicht geklärt sind, laden wir die Regierung zu folgenden Schritten ein:
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft wird aufgefordert das Reinigungspersonal zu übernehmen, bis das laufende Pilotprojekt abgeschlossen und evaluiert ist. Entsprechend wird der Landrat in einem schriftlichen Bericht spätestens vier Monate nach Abschluss des Pilotprojektes über die Evaluation informiert.
Mitunterzeichnet von
Anita Biedert, SVP Fraktion
Thomas Bühler, SP Fraktion
Jürg Wiedemann, Fraktion GLP/GU
Béatrix de Sury d’Aspremont, Fraktion CVP/BDP