Eigenkapital-Strategie für den Kanton Baselland
Motion für die Landratssitzung vom 27. August 2020
Mit der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes hat der Kanton BL sein Finanz-Management auf eine moderne Grundlage gestellt. Ein wesentliches Instrument des neuen FHG ist eine auf dem Eigenkapital des Kantons basierende Schulden-/Ausgabenbremse, welche für den Fall, dass das Eigenkapital unter eine Warn- bzw. Alarmschwelle sinkt, verpflichtende Massnahmen vorsieht.
Auch dank des neuen FHG hat sich die angespannte EK-Situation des Kantons seit 2015 stark verbessert und das Eigenkapital des Kantons entwickelt sich positiv. Dies beinhaltet die Gefahr, dass bei weiter steigendem EK Begehrlichkeiten entstehen, welche sich mehr an kurzfristigen Interessen als am Ziel einer langfristigen Finanzstrategie orientieren.
Das aktuelle FHG sagt wenig bis nichts bezüglich einem «zuviel» an EK bzw. welcher EK-Stand optimal sei. Wie für den Fall des «zuwenig EK» ist es auch für den umgekehrten Fall eines «zuviel EK» sinnvoll, mittels einer Strategie und der Schaffung entsprechender Instrumente Vorsorge zu schaffen, damit im Falle der Fälle schnell und überlegt gehandelt werden kann.
Entsprechend wird der Regierungsrat beauftragt eine Eigenkapital-Strategie für den Kanton zu entwickeln und allenfalls notwendige Instrumentarien zu dessen Bewirtschaftung (z.B. zum Schuldenabbau) zu prüfen.