Schriftliche Fragen für die Landratssitzung vom 27. August 2020

Das Coronavirus hat seit knapp einem halben Jahr gravierende Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft. Nach dem Lockdown und anfänglich berechtigtem «Versuch-und-Irrtum-Vorgehen» sind wir nun an einem Punkt, an dem mehr oder weniger routinemässig Entscheidungen über das weitere Vorgehen bzw. den weiteren Umgang mit steigenden Fallzahlen und allgemein dem Vorhandensein des Coronavirus getroffen werden müssen. Deshalb stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Baselbieter Regierung die den Kanton betreffenden Entscheidungen trifft.
Besten Dank für die Beantwortung der folgenden Fragen:
Anhand welcher Kriterien trifft die Baselbieter Regierung ihre Entscheidungen im Hinblick auf die laufend anzupassenden Massnahmen im Zusammenhang mit COVID-19?

  1. Wieso hat der Regierungsrat am 8.7.2020 – zu einem Zeitpunkt als es im Kanton Basel-Landschaft fast keine Fälle gab – die maximale Anzahl Gäste in Bars und Clubs auf 100 begrenzt und bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen die Unterteilung in Sektoren vorgeschrieben (die BAG-Aussage, der zufolge zwei von drei Ansteckungen im Ausgang erfolgen, wurde erst Ende Juli veröffentlicht und wenig später zurückgezogen bzw. revidiert) und ist in Anbetracht der aktuell sehr tiefen Fallzahlen im Baselbiet mit der Aufhebung dieser Regel zu rechnen?
  2. Am 21.8.2020 nahm Regierungsrat Thomas Weber in der Basellandschaftlichen Zeitung zum Thema Maskenpflicht Stellung und nannte dabei den Indizienwert «40 neu infizierte Personen pro 100’000 Einwohner in den vergangenen zwei Wochen» als Grundlage für das Erwägen weiterer Massnahmen. Welche weiteren Parameter dienen als Grundlage für die Entscheidungen der Baselbieter Regierung über die Einführung weiterer oder die Aufhebung bestehender Massnahmen? Wer legt diese Parameter anhand welcher Kriterien fest und fliessen die Parameter in eine Art Ampelsystem zur Einschätzung der aktuellen Lage ein?
  3. Welche Massnahmen hält die Regierung unter welchen Umständen im Hinblick auf ein «Leben mit COVID-19» für angebracht, wie wird eine möglichst grosse Planungssicherheit für Unternehmen, Kulturbetriebe etc. gewährleistet und welche Massnahmen werden zur Abfederung der gesellschaftlichen Folgen von Lockdown, anhaltender Unsicherheit und Einschränkungen getroffen?