Postulat von Landrätin Erika Eichenberger für die Ratssitzung vom 27. Juni 2024

Das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz; SR 705) wurde von der Bundesversammlung am 18. März 2022 beschlossen und ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Veloweggesetz enthält neue Definitionen und Aufgaben für die Kantone.

Der Kanton Basellandschaft plant nun folgerichtig gemäss «RRB 2023-1699 vom 5.12.2023, Konzept zur Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über Velowege im Kanton Basel-Landschaft», dem Velo- Verkehr mehr Schub zu verleihen.

Dies ist auch notwendig, um den entstandenen Aufschwung bei diesem stark boomenden, nachhaltigen und kostengünstigen Verkehrsträger in allen Tälern des Baselbietes aufzunehmen.

Gemäss der Beantwortung der Interpellation «Beteiligungspflicht Velowegnetzplanung» plant die Regierung

  1. die (bereits bekannten und akzeptierten) Velolandrouten aus Schweiz Mobil zu übernehmen, zu optimieren und mit neuen Angeboten zu ergänzen.
  2. Für das Mountainbike-Netz die bereits bestehende Mountainbike-Route aus Schweiz Mobil zu übernehmen und mit einer neu zu planenden regionalen Mountainbike-Route zu ergänzen.

Der Regierungsrat wird beauftragt, im kommenden Finanzplan entsprechende Mittel für die schrittweise Umsetzung der geplanten Routen (Ausbau, Beschilderung) einzustellen.