Eine MM des EAP vom 5.1.18 besagt Folgendes:
«Das Instrumentenlandesystem für die Südpiste 33 (ILS 33) am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg ist seit Ende 2007 in Betrieb.
Am 31. Dezember 2017 betrug der Anteil der Südlandungen für das gesamte Kalenderjahr 10,3 Prozent sämtlicher Instrumenten-Anflüge gegenüber 5,9 Prozent im Vorjahr. Von insgesamt 39‘630 IFR-Landungen (Vorjahr: 38‘959) erfolgten 4‘092 (Vorjahr: 2‘293) auf der Südpiste 33. Im Jahr 2017 lagen die ILS 33-Quoten in fast allen Monaten über dem langjährigen Mittel.
Die Modalitäten zur Benutzung der Piste 33 für IFR-Landungen werden in einem Abkommen festgelegt, das am 10. Februar 2006 zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) unterzeichnet wurde. Das Abkommen legt fest, dass die Piste 15 als Hauptlandepiste benützt wird und dass die Piste 33 in der Regel nur benützt werden soll, wenn die Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Da der Anteil der Südlandungen den 10 Prozent-Schwellenwert überschreitet, werden die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden zunächst eine gemeinsame Analyse dieses Ergebnisses durchführen. Danach werden sie, gestützt auf das Abkommen vom 10. Februar 2006, Konsultationen aufnehmen, mit dem Ziel, Massnahmen zu treffen, um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10 Prozent-Marke zu bringen.»
Fragen:
1. Wie und innerhalb welches Zeitraumes gedenkt der RR im VR des EAP und beim BAZL auf eine rasche Ausarbeitung eines Massnahmenkatalogs zur Reduktion der Südlandungen zu pochen?
2. Welche anderen Massnahmen schlägt der RR vor, um die lärmgeplagte Bevölkerung vor dem stetig zunehmenden Fluglärm zu schützen?
3. Wann wird der Lärmbelastungsnachweis des EAP veröffentlicht, wozu der gemäss SIL-Objektblatt EAP mindestens alle drei Jahre verpflichtet ist und der per Ende 2016 in Aussicht gestellt wurde?