Fragen zur Budget-Blockierung in Therwil
Fragen von Gzim Hasanaj für die Ratssitzung vom 30. Januar 2025
In Therwil ist das Gemeindebudget teilweise blockiert, weil beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde hängig ist. Der Beschwerdeführer erhebt schwere Vorwürfe: Die Gemeindeversammlung sei mangelhaft durchgeführt worden, Anträge seien nicht ordnungsgemäss behandelt und seine Rechte als Stimmbürger missachtet worden. Zudem beklagt er respektloses Verhalten während der Versammlung. Die Gemeinde bestreitet sämtliche Vorwürfe. Solange über die Beschwerde nicht entschieden sei, könnten ungebundene Ausgaben – etwa Beiträge an Vereine – nicht getätigt werden, und alle Veranstaltungen seien abgesagt worden. Der Beschwerdeführer betont, dass dies nicht seine Absicht gewesen sei. Durch diese Vorgangsweise werde eine grosse Mehrheit der Einwohner bestraft, auch wenn diese gar nicht an der Veranstaltung teilgenommen hätten. Bei der Gemeindeversammlung seien rund 200 Personen anwesend gewesen.
Die aufschiebende Wirkung könnte jedoch unter besonderen Umständen auf Antrag entzogen werden.
Welche rechtlichen und administrativen Möglichkeiten sieht die Regierung, um die aufschiebende Wirkung der Stimmrechtsbeschwerde im Fall Therwil so rasch als möglich zu entziehen, damit Vereine, Institutionen und andere Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde durch die Budgetblockade nicht unverhältnismässig benachteiligt werden?
