Fragen von Peter Hartmann für den Landrat am 24. September 2020

Die Firma CABB AG ist ein hoch spezialisierter Zulieferer, Entwicklungs- und Produktionspartner führender Chemieunternehmen. Die Produktion in Pratteln hat strategische Bedeutung, da von dort aus praktisch alle führenden Agrochemiehersteller sowie grosse Unternehmen der Pharmaindustrie und der Spezialchemie beliefert werden. Auf ihrer Webseite veröffentlichte die CABB Schweiz ihre Angaben über die produzierten Mengen an Chlor und ein ausführliches Verzeichnis aller lieferbaren, teils hochtoxischen Produkte, die mit Schweizer Salz hergestellt werden. 2016 wurden mutmasslich ca. 9% und im Jahr 2017 ca. 16% der Schweizer Salzproduktion durch die CABB verarbeitet. Seit einem Vortrag der IG «Rettet die Rütihard» im März 2019 ist diese Webseite nicht mehr im Netz aufgeschaltet.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erachtet die CABB als innovatives Schlüsselunternehmen im Kanton und stattete ihr im Oktober 2019 einen Besuch ab. Im Anschluss teilte die Regierung in ihrer Medienmitteilung mit: Produkte von CABB leisten an vielen Stellen einen Beitrag zu einer lebenswerteren Welt – von Arzneimitteln und Pflanzenschutz über Kosmetika, Aromen- und Duftstoffe bis zu Reinigungsmitteln.
Weniger positiv waren die Schlagzeilen zur CABB in der letzten Woche: Sechs Jahre nach einem tödlichen Unfall verurteilte das Kantonsgericht den damaligen für die Sicherheit im Werksgebäude verantwortlichen Abteilungsleiter wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion sowie wegen fahrlässiger Tötung. Ebenfalls letzte Woche, am 16.9. und 17.9.2020, ereigneten sich in einem Produktionsgebäude an der Düngerstrasse in Pratteln zwei Unfälle – es dürfte sich beide Male um die CABB handeln. Beim ersten Unfall trat Chlorsulfonsäure aus, beim zweiten Unfall Oleum. Beide Male standen die zuständige Betriebsfeuerwehr, die Feuerwehr Pratteln, das Feuerwehr-Inspektorat beider Basel und die Polizei Basel-Landschaft im Einsatz.
Im Zusammenhang mit den beiden Unfällen möchte ich folgende Fragen an die Regierung richten:

  1. Weshalb wird in den Medienmitteilungen der Regierung der Name der betroffenen Firma CABB nicht genannt, erachtet der Regierungsrat dies nicht als öffentliches Interesse seitens der Bevölkerung?
  2. Wie und wie oft erfolgt die Überprüfung durch die zuständigen Stellen des Kantons, ob die CABB und andere Firmen, welche der Störfallverordnung unterliegen, die erforderlichen Sicherheitsstandards einhalten und die MitarbeiterInnen entsprechend geschult sind?