Fragen von Landrätin Erika Eichenberger für den 24.3.2022

Zur Aufnahme von Flüchtlingen Status S aus der Ukraine

1. Gemeinden sind zurückhaltend mit Platzangeboten für Geflüchtete
Im Gegensatz zu etlichen Gemeinden sind Privatpersonen viel schneller bereit, Menschen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen. Allerdings ist es zwingend, dass die Gemeinden ebenfalls Plätze bereitstellen. Inwiefern können seitens Kanton säumige Gemeinden in die Pflicht genommen und beim Bereitstellen von Unterkünften unterstützt werden?

2. Grenzen der Freiwilligenarbeit
Die Solidarität von vielen Personen im Baselbiet ist bisher gross. Für die Unterstützung der Freiwilligen braucht es aber den Einbezug von professionell ausgebildeten Personen, welche den verlässlichen Rahmen für die Geflüchteten und die Gastfamilien sicherstellen können. Die Sozialämter der Gemeinden haben wohl eher keine freien Kapazitäten und/oder sie sind dazu auch nur begrenzt in der Lage. Wie und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln unterstützt der Kanton konkret die Gemeinden zur Sicherstellung dieses Rahmens?

3. Verwendung des Bundesbetrags
Die Kantone erhalten SFR 1’500.- pro aufgenommene Person und Monat. Wie verwendet der Kanton diesen Beitrag und wäre es denkbar, den Gastgebenden zusätzlich zu den SFR 100.- Gemeindebeitrag einen Beitrag an die Wohnkosten weiterzugegeben (oder alternativ den Geflüchteten)