Grundlage des 8. Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs, Fortführung für die Jahre 2020 und 2021
Ende März informierte die Abteilung öffentlicher Verkehr darüber, wann die Vernehmlassung zum Entwurf der obgenannten Landratsvorlage voraussichtlich durchgeführt wird. Diese Vororientierung erfolgt, damit sich die betroffenen Personen bereits frühzeitig auf die Mitwirkung vorbereiten können. Demnach soll der Entwurf der Landratsvorlage am 5. Juni vorliegen.
Wichtige gesetzliche Grundlage des Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs ist das Dekret über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsdekret). Am 23. März 2017 beschloss der Landrat einstimmig, dass das Dekret über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr bis spätestens Ende 2018 unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Randregionen zu überarbeiten ist (insbesondere die §§ 2, 6 und 13).
Daraus folgt, dass erwartet wird, dass für die Fortführung des Generellen Leistungsauftrages (2020/21) das überarbeitete Angebotsdekret Grundlage sein wird. Bis heute ist über die vorgesehenen Änderungen nichts bekannt.
Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
1.   Wann wird der Entwurf für das geänderte Angebotsdekret öffentlich bekannt sein?
2.   Falls dies nicht vor dem 5. Juni erfolgt, auf welcher Grundlage basiert der Entwurf des obgenannten 8. Generellen Leistungsauftrages?
3.   Kann man davon ausgehen, dass der mit der Volksabstimmung zum Ausdruck gebrachte Wille der Bevölkerung auch berücksichtigt wird, obwohl das noch geltende Angebotsdekret als Grundlage eventuell nicht genügt?
Oberwil, 16. April 2018