Wann erscheint die Landratsvorlage mit den vorgesehenen Richtplananpassungen?
Wie steht der Kanton mit den Betroffenen in Kontakt und wie werden Letztere über die Pläne und Änderungen (Umklassifizierungen) informiert?
Welcher Perimeter wird im Richtplan massgebend sein, der Ablagerungsperimeter oder der Standortperimeter und wie unterscheiden sich diese rechtlich?