Laut Sachplan Infrastruktur Luftfahrt von 2013 ist der EuroAirport verpflichtet, alle drei Jahre einen aktuellen Lärmnachweis vorzulegen. Erstmals hätte dieser Lärmnachweis 2016 erbracht werden müssen; er liegt aber bis heute nicht vor. Gemäss Antwort des Regierungsrats auf meine Fragen in der Fragestunde vom 9.1.2018 sollte der EuroAirport Ende 2017 über diesen Lärmnachweis verfügen und dem BAZL weiterleiten. Das BAZL sollte in der Folge das BAFU und die betroffenen Kantone in Kenntnis setzen.
Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist der Regierungsrat inzwischen über den Lärmnachweis in Kenntnis gesetzt worden?
Wenn nicht, ist der Regierungsrat gewillt, dem Informationsanspruch beim EuroAirport und beim BAZL Nachdruck zu verleihen?
In welcher Frist nach Erhalt des Lärmnachweises macht der Regierungsrat den Lärmnachweis der Öffentlichkeit zugänglich (Öffentlichkeitsprinzip)?