Klirrender Kälte gefährdet in diesen Tagen obdachlose Menschen lebensbedrohlich – es sei denn, sie finden bei Bekannten Unterkunft oder zu einem bescheidenen Tarif in der Basler Notschlafstelle.
Während Obdachlose, die in Basel angemeldet sind für CHF 7.50 in der Notschlafstelle übernachten können, bezahlen NichtbaslerInnen CHF 40.-. Soviel müsste auch in der Jugendherberge bezahlt werden. Es ist ein Preis, der für die meisten Obdachlosen auf legalem Weg niemals beizubringen ist. In BL ist die Wohngemeinde dafür zuständig, dass Menschen in Not Hilfe, Betreuung und Mittel für das bekommen, was für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich ist. (gemäss Schweizerischer Bundesverfassung, Art. 12).
 
Frage:
Hat der Regierungsrat in Erfahrung gebracht, wie viele Menschen mit  einem „offiziellen“ Baselbieter Wohnsitz auf der Notschlafstelle in den vergangenen Wochen abgewiesen wurden und werden Massnahmen erwogen, um in Koordination mit BS (durch Beteiligung am Runden Tisch) eine Unterbringung in der Notschlafstelle zu ermöglichen?
 
Unterfragen:
Welche Baselbieter Gemeinden ermöglichen Obdachlosen auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit Basel Stadt bereits eine Unterkunft in der Notschlafstelle zum „Basler Tarif“?
Welche Baselbieter Gemeinden bezahlen Beiträge zur Unterbringung von Menschen ohne Wohnsitz an Institutionen mit Sitz im Kanton Baselland (Sophie-Blocher-Haus, Wohnheim Dietisberg etc.)?
Ich danke dem Regierungsrat  für die Beantwortung der Frage.