Motion von Simon Tschendlik für die Ratssitzung am 26. Juni 2025

Wie Presseberichten zu entnehmen war, werden in Schweizer Spitälern sehr hohe Löhne an Chef- und leitende Ärzt*innen bezahlt. Teilweise sollen diese über eine Million Franken pro Jahr betragen. So wurde im Universitätsspital Basel gemäss einer Antwort auf eine Interpellation von 2018 bereits im Jahr 2017 festgestellt, dass 21 von 41 Chefärzt*innen mehr als ein Bundesratsmitglied (damals CHF 500’000) verdienten.

In vielen Spitälern machen Ärzt*innenlöhne rund 18–20% des Gesamtaufwands aus. Schweizweit wird von einer jährlichen Lohnsumme aller Spitalärzt*innen von 4,3 Milliarden Franken ausgegangen – ohne die Honorare von Belegärzt*innen. Diese Lohnkosten sind ein relevanter Treiber der steigenden Gesundheitskosten.

Der Kanton Basel-Landschaft ist zusammen mit dem Bund gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten zu ergreifen. Transparenz bei den Löhnen von Chef- und leitenden Ärzt*innen ist dabei ein geeignetes Mittel.

Der Kanton Bern kennt bereits eine solche Regelung: Gemäss Art. 51a des dortigen Spitalversorgungsgesetzes sind die Listenspitäler verpflichtet, anonymisierte Löhne ihrer Chefärzt*innen an die zuständige Stelle zu melden. Diese veröffentlicht jährlich eine Übersicht nach Lohnbandbreiten, ohne einzelne Spitäler zu nennen.

Angesichts der Tatsache, dass die Spitalliste im Rahmen der Gesundheitsregion Basel (GGR) von beiden Halbkantonen gemeinsam erlassen wird, ist eine koordinierte, bi-kantonale Lösung angezeigt. Auch der Gesundheitsdirektor von Basel-Stadt hat betont, dass eine solche Regelung nur gemeinsam sinnvoll umgesetzt werden kann. Es ist daher wichtig, von Beginn weg eine Abstimmung mit Basel-Stadt sicherzustellen.

Die unterzeichnenden Motionär*innen fordern den Regierungsrat daher auf, dem Landrat innert zwei Jahren einen Entwurf zur Änderung des Spitalgesetzes vorzulegen, mit folgendem Ziel:

  • In Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt soll gemeinsam eine Regelung erarbeitet werden, wonach die Spitäler der gemeinsamen Spitalliste verpflichtet werden, dem zuständigen Departement jährlich in anonymisierter Form die Löhne (fixe und variable Vergütungen sowie Beiträge an die berufliche Vorsorge) der angestellten Chefärzt*innen und leitenden Ärzt*innen zu melden.
  • Diese Angaben sollen von beiden Kantonen gemeinsam in geeigneter Form veröffentlicht werden, in Lohnbandbreiten und ohne Rückschluss auf einzelne Spitäler. Eine solche bi-kantonale Lösung schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen in die Spitalfinanzierung und trägt dazu bei, übermässige Lohnentwicklungen zu verhindern und damit die Gesundheitskosten in der Region nachhaltig zu dämpfen.