Postulat von Landrat Marco Agostini für die Ratssitzung am 14. September 2023

Werden die Fussgänger*innen gefragt, wo sie die grössten Verkehrsprobleme sehen, nennen v.a. ältere Leute und Behinderte immer wieder die zunehmende Beanspruchung der Gehflächen durch Velofahrende sowie die mangelnde Rücksichtnahme auf gemeinsamen Flächen.

Auf einer grossen Strecke der Dornacherstrasse in Aesch, sind Fuss- und Veloverkehr auf derselben Fläche (Trottoir). Grundsätzlich ist das möglich, aber in diesem Fall sollte das unbedingt auf einem Teil der Strecke geändert werden, weil die nötigen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind: sehr schmale Fläche/Breite (circa 2-2,5 m auf einem längeren Teil der Strecke), viel genutzter Schulweg zur bzw. von der Primarschule Schützenmattschulhaus, Schwimmbadparkplatz/Schwimmbad, sehr viele Ein-/Ausfahrten von Seitenstrassen und Privatparkplätzen/-garagen, Bushaltestellen etc. Der gefährlichste Teil ist dabei von der Kreuzung Dornacherstrasse-Ausstrasse bis zum Parkplatz Schwimmbad, wo alles extrem eng ist.

Ein weiteres „Problem“ im Abschnitt zwischen Hauptstrasse Aesch und Autobahnvollanschluss A18, ist das Gefälle der Strasse. Hier kann man mit dem Velo auch ohne Elektrounterstützung locker 40 km/h fahren und dadurch nimmt die Sicherheit für alle deutlich ab. Die schnellen E-Velos können grundsätzlich auf der Ebene über 40 km/h fahren. Was noch erschwerend dazu kommt, sind die Hecken, die oft die Sicht zu den Ein-/Ausfahrten verdecken und teilweise auch nicht richtig geschnitten werden, sodass sie teilweise über die Grenzen zum Trottoir herausragen. Der Platz wird dadurch noch kleiner als er schon ist. Immer wieder gibt es Fälle, da müssen die Velofahrenden rasch und kurzfristig auf die Strasse ausweichen, was sehr oft zu gefährlichen Situationen kommen kann.

Die Mindestbreite einer gemeinsamen Fläche (kurzer Abschnitt) innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes sollte nicht weniger als 3 Meter betragen. Für längere Abschnitte sollte eine Breite von mindestens 4 Metern festgelegt werden. Es sollte grundsätzlich möglich sein, dass mindestens zwei Fußgänger nebeneinander gehen können, ohne dass sie gezwungen werden, hintereinander zu gehen, wenn es zu Kreuzungs- oder Überholmanövern kommt. Nur in Fällen mit sehr geringer Fußgängerfrequenz, wie es oft ausserorts der Fall ist, kann diese Mindestbreite unterschritten werden.

Ein letzter, aber nicht unwichtiger Punkt ist der zunehmende Verkehr auf der Dornacherstrasse. Seit der Vollanschluss A18 eröffnet wurde, nehmen viele Personen neu die Ein-/Ausfahrt der A18 bei der Dornacherstrasse, statt wie vorher die Ein-/Ausfahrt zur Hauptstrasse Aesch-Reinach. Man spart sich so zwei Ampeln, Zeit und Weg (selbst getestet), um ins Dorfzentrum Aesch zu gelangen.

(Quelle Absatz 1 und 4: Broschüre Fuss- und Veloverkehr auf gemeinsamen Flächen Empfehlungen für die Eignungsbeurteilung, Einführung, Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Flächen in innerörtlichen Situationen – Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz)

Die Regierung wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Dornacherstrasse schon bald geändert/angepasst werden kann, damit sowohl Fussgängerinnen/Fussgänger (vor allem PrimarschülerInnen) wie auch Velofahrende sich sicherer auf der Strasse/Trottoir fortbewegen können.