Fussverkehrs-Schnellrouten im KRIP
Postulat von Peter Hartmann für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Im kantonalen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft (KRIP, Stand Juli 2020) ist festgehalten, dass «eine weiter steigende Mobilität in Zukunft wohl nur noch im Verbund von motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Verkehr und Langsamverkehr bewältigt werden kann.» Bezüglich Fussverkehr seien wichtige innerörtliche Ziele mit attraktiven und sicheren Fussgängerwegen zu erschliessen. Als Ziel wird im entsprechenden Objektblatt nebst der Erschliessung und der Prüfung von Begegnungszonen in Ortszentren auch explizit die Förderung des Langsamverkehrs aufgeführt. Dazu benötigt es sichere, direkte und attraktive Netze.
Fusswege werden nicht nur in der Freizeit oder auf dem Schulweg benützt, sondern bilden für viele Leute auch einen festen Bestandteil des Arbeitswegs, z.B. von der ÖV-Haltestelle zum Büro. Oftmals erfüllen stark frequentierte Fusswege die Attraktivitätsanforderungen nicht, sei es, weil sie zu schmal sind, mit vielen anderen Verkehrsteilnehmenden geteilt werden müssen oder weil sie viele Unterbrüche wie z.B. Ampeln bei Strassenübergängen aufweisen.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten
- Wo im Kanton stark frequentierte Fusswege den Anforderungen gemäss dem KRIP-Objektblatt «Fusswege» des Richtplans nicht genügen?
- Wie der Kanton überprüft, ob die Anforderungen an Fusswege erfüllt werden und was er unternimmt, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden?
- Ob künftig strategisch wichtige Fussverkehrsrouten im KRIP in einer separaten Kategorie «Fussverkehr-Vorzugsrouten» abgebildet werden können, welcher künftig im Planungsprozess gewisse Prioritäten gewährt werden?
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