Im Zuge von Recherchen über die Familienausgleichskasse GEFAK stösst man schnell auf Gesamtarbeitsverträge (GAV), die von der GEFAK teilweise abgewickelt werden. Bei insgesamt drei im Kanton Baselland allgemein verbindlich erklärten GAV, namentlich dem GAV für das Dach- und Wandgewerbe, dem GAV für das Gipsergewerbe und dem GAV für das Malergewerbe fällt sodann auf, dass die entsprechenden Allgemeinverbindlicherklärungen per 31.12.2017 ausgelaufen sind. Informationen über eine allfällige Verlängerung sind im Netz nicht auffindbar.
Die Regierung wird in diesem Zusammenhang eingeladen, folgende Fragen schriftlich zu beantworten.
1.    Trifft die Annahme zu, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen der erwähnten drei GAV nicht verlängert wurden?
2.    Falls Frage 1 bejaht wird, weshalb wurden die erwähnten drei GAV nicht mehr allgemeinverbindlich erklärt?
3.    Existieren zu dieser Frage Entscheide der zuständigen Direktion oder Regierungsratsbeschlüsse?
4.    Weshalb sind im April 2018 zu diesem Thema noch keine Informationen veröffentlicht?
5.    Wurden alle betroffenen Betriebe im Geltungsbereich der drei GAV informiert, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen ausgelaufen sind?
6.    Welche konkreten Konsequenzen hätte die Aufhebung der Allgemeinverbindlicherklärungen im Detail für die betroffenen Betriebe im Geltungsbereich der drei GAV?
7.    Welche Konsequenzen hätte dies für die einzelnen Mitarbeitenden der betroffenen Betriebe?