Vom 16-köpfigen Verwaltungsrat des EuroAirports stehen der Schweiz und Frankreich je acht Sitze zu. Die Schweizer Verwaltungsräte setzen sich wie folgt zusammen: vier Delegierte des Kantons Basel-Stadt und je zwei Delegierte vom Kanton Basel-Landschaft und der Schweiz (BAZL). Den beiden kantonalen Regierungsräten steht das Recht auf Nominationsvorschläge für ihre Delegierten zu, die das UVEK in der Regel nur bestätigt.
Per Jahresmitte 2017 löst Thomas Kübler RR Sabine Pegoraro als Delegierte des Kantons Basel-Landschaft im Verwaltungsrat des EuroAirports ab. Per Jahresende 2017 scheidet auch Andreas Büttiker (Direktor der Baselland Transport AG) als zweiter Delegierter des Kantons Basel-Landschaft aus dem EAP-Verwaltungsrat aus. Wie aus den Print-Medien zu erfahren war, soll das Amt ausgeschrieben werden.
Es ist davon auszugehen, dass Thomas Kübler in seiner Funktion als kantonaler Wirtschaftsförderer ausschliesslich die wirtschaftlichen Interessen unseres Kantons im EAP-Verwaltungsrat vertreten wird. Es darf deshalb erwartet werden, dass der zweite Verwaltungsratssitz mit einer Person besetzt wird, welche die Anliegen der vom Flugverkehr betroffenen Bevölkerung im EAP-Verwaltungsrat einbringt. Zwei schwergewichtige Gründe sprechen hierfür als prioritäres Nominationskriterium:
a)      Der grösste Teil aller vom EAP-Fluglärm betroffenen Menschen lebt im Kanton Baselland in der Achse der grossen Agglomerationsgemeinden Allschwil bis Reinach.
b)      In seiner Antwort auf eine Motion betreffend Zusammensetzung des EAP-Verwaltungsrats von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (08.3396, 2008) hielt der Bundesrat Folgendes fest: „Allerdings geht der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich die beiden Kantone bei der Auswahl ihrer Vertretungen auch von der Idee leiten lassen, dass die Anwohnerinteressen ausreichend repräsentiert sein müssen.“
 
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen vor Ablauf des Nominationsverfahrens:

  1. Teilt der Regierungsrat die oben zitierte bundesrätliche Ansicht?
    Wenn ja, wie stellt er die ausreichende Vertretung der Anwohnerinteressen im EAP-Verwaltungsrat sicher?
    Wenn nein, wie rechtfertigt er die Missachtung dieser indirekt ausformulierten moralischen Verpflichtung?
  2. Welchen Wert legt der Regierungsrat darauf, dass der zweite Verwaltungsratssitz des Kantons Basel-Landschaft die Anliegen der vom Flugverkehr betroffenen Bevölkerung einbringt?
  3. Nach welchen Anforderungskriterien trifft der Regierungsrat seine Wahl des künftigen EAP-Verwaltungsrats als Ersatz für Andreas Büttiker? (detaillierte Kriterienliste mit Gewichtung erwünscht)