Seit 21.5.2015 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern:
§ 6 Pflichten der Gemeinden
1 Die Gemeinden erheben den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung in ihrer Gemeinde und überprüfen diese Erhebung periodisch. Die Gemeinden sind in der Wahl der Erhebungsmethode frei.
2 Sie melden die Ergebnisse ihrer Erhebungen dem Kanton.
3 Soweit Bedarf besteht, stellt die Gemeinde das Angebot sicher, indem sie a. die Erziehungsberechtigten so weit unterstützt, dass deren Kosten für die Nutzung der Angebote ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen (Subjektfinanzierung), oder b. eigene Angebote oder Angebote Dritter so weit unterstützt, dass die Kosten für die Erziehungsberechtigten deren Leistungsfähigkeit entsprechen (Objektfinanzierung)
6 Die Gemeinden informieren ihre Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Form über das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung.
 
Ein Blick auf die aktuelle Karte und die Bedarfsliste zeigt auf, dass noch viele Gemeinden über kein Angebot verfügen und in einigen Gemeinden ein ungedeckter Bedarf von bis zu 25 Plätzen besteht. Viele Gemeinden haben ihren Bedarf noch nicht erfasst oder veröffentlicht.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen und eine Bedarfserhebung durchführen und diese an den Kanton weiterleiten? Welche Meldefristen bestehen?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation betreffend Nachfrage und Angebot von kostengünstigen Kitaplätzen im ganzen Kanton per März 2018?
3. Wie stellt der Kanton sicher, dass sich alle Gemeinden aktiv für ein zahlbares Kita-Angebot einsetzen?
4. Nach welchen Parametern richtet sich die Berechnung  von Elternbeiträgen nach „wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“?
5. Welche Möglichkeiten hat der Kanton, einzelne Gemeinden oder Kitas finanziell zu unterstützen, damit ein entsprechendes Angebot auch in kleinen Gemeinden aufgebaut und erhalten werden kann?
6. Welche Bestrebungen sind seitens Kanton BL konkret bereits im Gange, um möglichst bald ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen?
7. Die Ausbildung von Lernenden im Bereich Kleinkindererziehung ist gerade für die vielen kleinen Kitas eine zeitliche und finanzielle Belastung. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, Kitas finanziell zu unterstützen, die Lernende ausbilden?