Im seinem Jahresbericht weist der EuroAirport seine Einnahmen lediglich summarisch aus. Im Jahre 2016 machte der EAP einen Gesamtumsatz von 133,2 Mio. Euro. Die Landetaxen machen dabei nur 7% des Umsatzes aus.
Welche der separat ausgewiesenen Sparten (Sicherheitstaxen, Benutzergebühren, sonstige Flughafengebühren, Passagier- oder Landetaxen) die umweltrelevanten Gebührenelemente enthalten, ist nicht ersichtlich. Es ist aber von öffentlichem Interesse gerade diese Zahlen zu kennen, da diese auch Elemente für den Umweltschutz enthalten und ein gewisser Betrag davon auch für den Lärmschutz eingesetzt werden sollte.
Der EuroAirport praktiziert ein Gebührensystem für Flugbewegungen, welches folgende Elemente enthält:
– Landetaxe nach ACI-Lärmklassen A-F abgestuft
– Abgasemissionstaxe für Landungen nach Abgasklasse der Triebwerke abgestuft
– Nachtzuschlag für Starts und Landungen nach ACI-Lärmklassen A-F abgestuft (seit 2009)
– Lärmtaxe für Starts nach Akustikgruppen abgestuft (seit 2005)
 
Es stellen sich dazu einige wichtige Fragen:
1)  Wird die Differenz in den Einnahmen, die durch die höheren Landetaxen für Flugzeuge der ACI-Kategorien B-F gegenüber der leiseren ACI-Kategorie A generiert werden, für Lärmschutzmassnahmen verwendet? Wenn ja, welche; wenn nein, wozu sonst?
2)  Wozu werden die Einnahmen aus der Abgasemissionstaxe verwendet, die für jede Landung erhoben wird?
3)  Wozu werden die Einnahmen aus den Nachtzuschlägen verwendet?
4)   Wozu werden die Einnahmen aus der Lärmtaxe verwendet?
5)   Wie hoch waren die Einnahmen pro Jahr seit 2010 aus (bitte separat ausweisen):
–          der Landetaxe: Gesamtsumme aufgeschlüsselt nach ACI-Klassen A-F (inklusive Anzahl der Landungen pro Klasse)
–          der Abgasemissionstaxe
–          dem Nachtzuschlag
–          der Lärmtaxe?
 
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung meiner Fragen.