Der Entscheid des Landrats die Waldenburgerbahn auf die Meterspur umzustellen, hat grosse bauliche Massnahmen zur Folge. Die Regierung hat die Interpellation 2016/311 von Landrat Hansruedi Wirz zu den Folgen für die KMU-Betriebe und für die Gemeinden im Tal schriftlich beantwortet.
An der langfristigen Erhaltung der gebauten Struktur und Substanz sowie der sinnvollen Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten der typischen Baselbieter Ortsbilder und ihrer Umgebung besteht ein kantonales Interesse (Kantonaler Richtplan, Ortsbildschutz).
Der Bahnneubau wird sich massgebend auf die gebaute Struktur und Substanz der Ortskerne der Gemeinden Hölstein, Niederdorf und Oberdorf auswirken.
Ich danke im Voraus für die schriftliche Beantwortung meiner Fragen zur Rolle des Kantons resp. der zuständigen Bau- und Umweltschutzdirektion:
 
1. Wie beurteilt der Kanton die Auswirkungen des Bahnneubaus auf die Ortsbilder der Gemeinden?
2. Zwischen der BLT und den Gemeinden finden Gespräche in Zusammenhang mit der dorfbaulichen Entwicklung statt. Ist der Kanton bei diesen Gesprächen involviert?
3. Welchen Beitrag leistet der Kanton bei der Planung zur Entwicklung der Dorfzentren entlang des Bahnneubaus?
4. Inwiefern wird das Amt für Raumplanung und die Denkmalpflege bei den Ortsbildfragen einbezogen?
5. Welchen Beitrag leistet der Bund?
6. Ist im Gesamtkredit für den Bahnneubau ein Teil für flankierende Massnahmen zur Entwicklung der Dorfzentren in den betroffenen Gemeinden reserviert? Falls ja, wieviel?