Korrekte Erfolgsrechnung im Kanton
Postulat von Marco Agostini für die Ratssitzung vom 27. März 2025
Im Kanton Baselland wird bei der Berechnung der Immobiliengewinnsteuer von einem Steuersatz von 3 Prozent ausgegangen. Dieser Steuersatz erhöht sich gleichmässig von 100 zu 100 Franken Grundstückgewinn. Für Grundstückgewinne über 120’000 Fr. beträgt der Steuersatz 25 Prozent. Der Betrag wird entweder gleich an den Kanton überwiesen oder bleibt oft auf dem Konto des Verkäufers, bis die definitive Rechnung/Veranlagung vom Kanton verschickt wird.
Die Immobiliengewinnsteuern werden beim Kanton erst mit der definitiven Veranlagung erfolgswirksam erfasst. Wie lange das dauert, ist oft schwer einzuschätzen und eine Vorausrechnung wie bei der Einkommenssteuer gibt es auch nicht. Somit handelt es sich um einen Wert, der nicht gut erfasst werden kann, und der auch keine vollständige Datenbasis der Immobiliensteuern und der ganzen Erfolgsrechnung ermöglicht. Eine zeitnahe Erfassung der Immobiliengewinnsteuer ist für eine transparente und vertrauenswürdige Finanzpolitik im Kanton unabdingbar.
Die Regierung wird daher gebeten, bis vor dem nächsten AFP-Beschluss für 2026-2029, eine vollständige Abgrenzung oder Verrechnung der Immobiliengewinnsteuern vorzunehmen, damit diese Gelder endlich in der Erfolgsrechnung ersichtlich sind. Dabei sollen folgende Gelder berücksichtig werden: Gelder auf dem Kantonskonto und Gelder bei der Verkäuferschaft, die noch nicht abgegrenzt oder verrechnet wurden.
