Interpellation von Landrat Michael Bürgin für die Landratssitzung vom 16. März 2023

Das Thema Littering wurde vom Kanton oft und in verschiedensten Formen und Aktionen angegangen. (zum Beispiel: www.littering-toolbox.ch). Vieles wurde schon in der Beantwortung der Interpellation 2021/93 von Marco Agostini behandelt.
Gerade aber entlang der Kantonsstrassen zeigt sich hier wenig Wirkung und ein trauriges Bild: Felder und Äcker sind übersät mit Redbulldosen, Kaffeebechern oder ähnlichem. Dies ist nicht nur unschön anzusehen, sondern für das Vieh sehr gefährlich und für die Bäuerinnen und Bauern ein grosser Mehraufwand.
Vor und nach Fussballspielen sieht der Weg entlang dem Freidorf fürchterlich aus. Zudem sind es immer gemeintätige Vereine wie Pfadfinder*innen, Jungscharen und „Suubere Wald“, die den Dreck der Verkehrsteilnemer*innen wegräumen müssen.

Die Kostentragepflicht ist in Art. 32 USG (Umweltschutzgesetz) geregelt. Demnach trägt der Inhaber der Abfälle die Kosten für die Entsorgung. Kann der Inhaber nicht ermittelt werden oder kann er seine Pflicht wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, so trägt die öffentliche Hand (Kantone, Gemeinden etc.) die Kosten für die Entsorgung.
So entsteht auch ein finanzieller Schaden für die öffentliche Hand, da der Inhaber wohl zumeist nicht ermittelt werden kann.

Ich bitte den Regierungsrat um die Klärung folgender Fragen:

  • Wie wird am Kanton ein Littering Missbrauch entlang der Kantonsstrassen eruiert?
  • Wie hoch ist die Aufdeckungsquote?
  • Wie kann das Littering besser aufgedeckt und geahndet werden?
  • Wie stehen veranstaltende Vereine (FCB) hier in der Pflicht?
  • Wäre eine drastische Erhöhung der Ordnungsbusse angebracht?