Maximallohn der Geschäftsleitung der BLKB
Motion von Landrat Marco Agostini für die Landratssitzung vom 27. April 2023
Die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder der BLKB wachsen seit Jahren kontinuierlich. Im Vergleich zu anderen kantonalen Staatsbetrieben oder staatsnahen Betrieben (BLT, BGV, BLPK, KSBL etc.) sind die Löhne der BLKB-Manager übermässig stark angestiegen. Wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass Boni nicht notwendig sind, um gutes und fähiges Management zu gewinnen.
Der bezahlte Höchstlohn im BLKB-Management hat die 1-Mio.-Grenze überschritten. Das Salär des BLKB-CEO ist fast so hoch wie dasjenige des Direktionspräsidenten der Schweizerischen Nationalbank und circa gleich hoch wie beim SBB-Chef. Damit steht die Entlohnung der BLKB-Leitung in keinem Verhältnis mehr zu Jobs mit wesentlich höherer Verantwortung. Zu erwähnen ist zudem, dass im Fall von schlechten Leistungen und Resultaten der BLKB jeweils der Staat für den Schaden bzw. die unterdurchschnittliche Performance geradesteht.
Im Kanton Aargau wurde der Lohn des höchstbezahlten Operativen auf 600‘000 Fr. gedeckelt, bei einem ähnlichen Gewinn wie die BLKB. Dies wurde nach einem Vorstoss der SVP Aargau, welcher mit grosser Mehrheit angenommen wurde und den ich ähnlich übernommen habe, umgesetzt.
Eine im Eigentum des Kantons stehende Bank wie die BLKB sollte ihre Top-Kader mit fähigen Personen besetzen, auch wenn sie moderate Löhne bezahlt. Als Massstab kann das Salär eines Regierungsrates von ca. CHF 300’000.– dienen. BLKB-Manager sollen nicht mehr als das Doppelte eines Regierungsmitglieds und somit max. CHF 600’000.– (brutto) verdienen. Die BLKB wird auch mit einer angemessenen Beschränkung der Top-Löhne noch wettbewerbsfähig sein und sich erfolgreich im Markt bewegen können.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Änderung des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonalbank mit folgendem Inhalt vorzulegen: „Die vollständige Entlöhnung eines Geschäftsleitungsmitglieds der BLKB beträgt maximal das Doppelte der Besoldung eines Mitglieds des Regierungsrats.“