Minimale Anzahl an Ladestationen für eBikes an Plätzen mit grossem Publikumsverkehr
Motion von Stephan Ackermann für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Neben dem Fuss- und Veloverkehr soll auch die e-Mobilität bei den eBikes gefördert werden. Diese Art der Mobilität ist im Nahverkehr dem öV und dem Auto oft überlegen und daher klar vorzuziehen. Leider fehlt mehrheitlich die passende Infrastruktur dafür. Deshalb soll im Kanton Basellandschaft die Ladeinfrastruktur an Orten mit grossem Publikumsverkehr, wo umgestiegen wird, erstellt oder ausgebaut werden. Betroffen sind auch Bahnhöfe, wo für längere Distanzen das Umsteigen vom eBike auf den Zug stattfindet.
Es ist erforderlich, dass in Quartierplänen die Bauherrschaft dazu verpflichtet wird, Ladestationen für eBikes öffentlich zugänglich zu machen. Zudem sollen an Orten mit hohem Publikumsaufkommen die bestehenden Veloparkplätze mit Ladenstationen für eBikes nachgerüstet werden.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die relevanten Gesetze so anzupassen, dass an Plätzen mit grossem Publikumsverkehr eine minimale Anzahl von Ladestationen für eBikes geschaffen werden.
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