Möglichkeit für Finanzierungsbeiträge an die Geschäftsstellen der Planungsregionen
Motion für die Landratssitzung vom 27. August 2020
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone zur Planung in regionalen Räumen. Entsprechende Mittel des Bundes gibt es nur, wenn sich entsprechende Planungsregionen bilden.
In BL ist die Bildung dieser Planungsregionen ein harziger Prozess. Gemeinden finden sich zwar zu diesen Regionen zusammen – aber wirklich handlungsfähige Planungsregion scheitern oft an den mangelnden Ressourcen. Dies verzögert Planungsarbeiten und letztendlich Investitionen und den Abruf von eigentlich verfügbaren Bundesmitteln.
Obwohl es im Interesse von Kanton, Gemeinden und der Wirtschaft ist, kann der Kanton aktuell keine Finanzierungsbeiträge an die Geschäftsstellen der Planungsregionen ausrichten, da hierfür die gemäss Finanzhaushaltsgesetz notwendige Rechtsgrundlage fehlt.
Entsprechend wird beantragt, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass der Kanton Finanzierungsbeiträge an die Geschäftsstellen der Planungsregionen ausrichten kann.