Die Vorfälle rund um die mit der Schwarzarbeitskontrollen bzw. der Gesamtarbeitsverträge beauftragten Stellen ZAK und ZPK haben gezeigt, dass die zugrunde liegenden gesetzlichen Grundlagen nur ungenügend sind. Im Fall von Problemen sind die Handlungsmöglichkeiten der Regierung stark eingeschränkt und die Zuweisung von Aufsichtsaufgaben an Stellen, welche potenziell mit Interessenkonflikten belastet sind, erschwert das hoheitliche Handeln erheblich.
Als Lehre aus den diversen Vorkommnissen, welche nach wie vor auch Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen sind, lässt sich heute bereits feststellen, dass sich die gesetzlichen Grundlagen der im Kern unbestrittenen Aufgaben als ungenügend erwiesen haben. Die engen inneren Zusammenhänge der verschiedenen Gesetze und ihrer Paragraphen verhindern zudem eine punktuelle Korrektur einzelner Gesetzesparagraphen mittels einer Teilrevision. Eine stringente, in sich stimmige gesetzliche Grundlage ist erforderlich.
In diesem Sinne wird beantragt:
Die einschlägige Arbeitsmarktgesetzgebung (Arbeitsmarktaufsichts-Gesetz und Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) sollen total revidiert werden. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass der in BL über Jahrzehnte kultivierte Geist einer engen Partnerschaft der Sozialpartner gut berücksichtigt ist und dass der Staat die notwendigen hoheitlichen Instrumente enthält, seinen Aufgaben nachzukommen.