Motion: Betriebsoptimierungen im Gebäudebereich gesetzlich verankern
Die MuKen – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014- haben die Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zum Ziel, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen.
Das «Modul 8 Betriebsoptimierung» (MuKEn 2014) hat zum Ziel, die Diskrepanz zwischen Planwerten und den effektiven Verbrauchswerten bei Gebäuden zu verringern. Durch die «Vorschriften zur Betriebsoptimierung» sollen die Gebäudetechnikanlagen in bestehenden Gebäuden – ausgenommen sind Wohnbauten – auf dem jeweils aktuellsten Stand der höchsten Energieeffizienz betrieben werden. Die Betriebsoptimierung umfasst die Gewerke Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. (Die Gebäudehülle ist nicht Teil der Betrachtung.) Damit werden die Verbräuche von Elektrizität und Wärme optimiert.
Der Kanton St Gallen setzt gemäss Homepage prominent auf dieses wirkungsvolle Modul unter dem Motto «unsere Umwelt von morgen gestalten wir heute». Im Kanton Basel-Stadt ist dies seit 1. Okt. 2017 im Gesetz verankert. Es macht aus ökonomischer und ökologischer Sicht Sinn, dieselben Bestimmungen auch für unseren Kanton zu erlassen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Modul 8 «Betriebsoptimierung» der MuKen 2014 im Kanton Baselland baldmöglichst umgesetzt werden kann.