Der §34 des kantonalen Energiegesetzes regelt den Betrieb von Gasnetzen im Kanton Basellandschaft. Netzbetreiber von Gasnetzen müssen hierzu mit den Gemeinden Konzessionsverträge abschliessen, um ihr Gas zu den Endverbrauchern liefern zu können. Entsprechend leisten die Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe.
In der Region Basel erfolgt die Gasversorgung primär durch den sich im Besitz des Kantons Basel-Stadts befindlichen Energieversorger IWB. Ein wesentlicher Kern der IWB-Strategie und des IWB-Eigners Basel-Stadt ist die umweltfreundliche, CO2-neutrale Versorgung der Bevölkerung mit Energie. In den Bereichen Elektrizität und Wärme wird dies sehr erfolgreich umgesetzt. Im Bereich der Gasversorgung ist dies allerdings nicht der Fall – hier wird weiter überwiegend das CO2-emittierende Erdgas verkauft. Ein grosser Teil der Gasverkäufe der IWB erfolgt im Kanton Baselland.
Wer die Geschäftsberichte von Gasversorgern liest, stellt fest, dass dies im Verhältnis zur Versorgung mit Elektrizität oder mit Fernwärme ein eher kleines, dafür umso lukrativeres, gewinnbringendes Geschäft ist. Im Fall der IWB will man dieses Geschäft im Kanton BL gar weiter ausbauen – auch mit der Begründung, damit die Investitionen in die umweltfreundliche Energieversorgung des Stadtkantons finanzieren zu können.
Der Kanton BL sollte im Rahmen seiner Energiestrategie nicht den Ausbau von CO2-basierter Energieversorgung fördern. Dies widerspricht dem Zweckartikel des kantonalen Energiegesetzes. Entsprechend sollte auch bei der Gasversorgung unseres Kantons ein Pfad definiert werden, welche eine CO2-neutrale Versorgung mit Gas innert machbarer Frist ermöglicht.
In diesem Sinne wird beantragt:
Der Regierung wird beauftragt das kantonale Energie-Gesetz in §34 so zu ergänzen, dass spätestens ab 2030 nur noch CO2 – neutral produziertes Gas im Kanton BL verteilt werden darf. Entsprechend sollte in §34-1 die Konzessionserteilung für Gasnetze an die Bedingung CO2-Neutralität geknüpft werden.