Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete «Gesamtpaket» energierechtlicher Mustervorschriften im Gebäudebereich mit dem Ziel, die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren im Energiebereich für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu harmonisieren und zu vereinfachen. Sie werden durch die Verwendung von gemeinsam erarbeiteten Formularen und Vollzugshilfen zusätzlich unterstützt.
Das Modul E umschreibt Anforderung an einen Neubau bezüglich Eigenstromerzeugung:
1 Neue Bauten erzeugen einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber.
2 Die Verordnung regelt die Art und Umfang sowie die Befreiungen. Sie berücksichtigt dabei die Energiebezugsfläche als Berechnungsgrundlage für die selber zu erzeugende Elektrizität.
Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmenergie verbrauchen. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75% gesenkt worden. Der Ausstieg aus Öl und Gas wird trotzdem zu einem erhöhten Strombedarf führen. Es ist daher zwingend, jetzt das Modul E, «Eigenstromerzeugung bei Neubauten» in die kantonale Gesetzgebung zu übernehmen. Unser Nachbarkanton Basel-Stadt hat dies bereits umgesetzt. Es ist aus ökonomischer und ökologischer Sicht deshalb wichtig, dass Baselland jetzt nachzieht.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendige Gesetzesgrundlagen zu erarbeiten, um das Modul E «Eigenstromerzeugung bei Neubauten» gemäss MuKEn umsetzen zu können.