Der §34 des kantonalen Energiegesetzes regelt den Betrieb von Gasnetzen im Kanton Basellandschaft. Netzbetreiber von Gasnetzen müssen hierzu mit den Gemeinden Konzessionsverträge abschliessen, um ihr Gas zu den Endverbrauchern liefern zu können. Entsprechend leisten die Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe.
Der Kanton BL sollte im Rahmen seiner Energiestrategie nicht den Ausbau von CO2-basierter Energieversorgung fördern. Dies widerspricht dem Zweckartikel des kantonalen Energiegesetzes. Entsprechend sollte auch bei der Gasversorgung unseres Kantons ein Pfad definiert werden, welche eine CO2-neutrale Versorgung mit Gas innert machbarer Frist ermöglicht.
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollte eine CO2-Kompensation im entsprechenden Umfang realisiert werden.
 
In diesem Sinne wird beantragt:
Der Regierung wird beauftragt das kantonale Energie-Gesetz in §34 so zu ergänzen, dass die Konzessionsabgabe, welche die Gemeinden mit den Gasversorgern abschliessen eine zusätzliche Komponente enthalten, welche den fossilen, nicht CO2-neutralen Gasverbrauch in der entsprechenden Gemeinde zu einem gewissen Prozentsatz CO2 -kompensiert. Dieser Prozentsatz soll bis ins Jahr 2040 auf 100% steigen.
Die Gemeinden müssen den erhaltenen CO2-Kompensationsbetrag in entsprechende Kompensationsprojekte investieren.
Damit Gasbezüger nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, soll die CO2-Kompensation via Konzessionsgebühren lediglich im Umfang möglich sein, indem diese nicht durch anderweitige, übergeordnete Regelungen (z.B. Abgaben/Steuern auf Bundesebene) bereits erfolgt.